Diskriminierung & Mobbing
Diskriminierung und Mobbing sind Phänomene, die auch in der Arbeitswelt zunehmend auftreten.
Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität ist seit Mitte 2006 Gegenstand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). In diesem Gesetz ist gleichermaßen der Schutz vor Belästigung und sexueller Belästigung geregelt.
Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang gehalten, präventive Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu treffen und in jedem konkreten Einzelfall sich auch individuell schützend vor etwaig betroffene Arbeitnehmer zu stellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Kommt es zu einer Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung oder im laufenden Arbeitsverhältnis, so können die betroffenen Arbeitnehmer Unterlassungsansprüche, Entschädigungsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Soweit es sich nicht um eine Diskriminierung im o. g. Sinn handelt, kommen auch Ansprüche wegen Mobbing in Betracht.
Mobbing im Rechtssinne liegt nur bei fortgesetzten, aufeinander aufbauenden und ineinander greifenden Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen vor, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Arbeitnehmers verletzen.
Liegen Mobbinghandlungen vor, so hat der Arbeitgeber sich fürsorglich und schützend vor die betroffenen Arbeitnehmer zu stellen. Zudem drohen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche.
Wir beraten und vertreten umfassend in Diskriminierungs- und Mobbingkonstellationen. Dies umfasst insbesondere:
- Prüfung, ob diskriminierungs- bzw. mobbingrelevante Handlungen vorliegen
- Beratung bei den zu ergreifenden Schritten bzw. Maßnahmen
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten






