Flexibel vergüten
Variable Vergütung bedeutet für den Arbeitnehmer, dass ein Teil seiner Vergütung von Leistung oder Erfolg abhängig sein soll. Obwohl grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko von den Arbeitgebern zu tragen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Vergütung variabel vereinbart sein.
Variable Vergütungsansätze gibt es viele. Von der althergebrachten Vermittlungsprovision über die Gewinn- oder Umsatzbeteiligung (Tantieme), der individuellen oder unternehmens-/ konzernbezogenen Zielvereinbarungsprämie, bis hin zu Aktienoptionen. Viele Chancen liegen in diesen Vergütungsansätzen - aber auch Risiken. Sie sind streitanfällig. Aus geplanter Motivationssteigerung wird schnell Demotivation und Frustration. Rechtsprechung sucht man in diesem Bereich oft vergeblich.
Die Fälle, die von den Gerichten entschieden werden, sind meist Einzelfälle, denen einmalige Vertragsformulierungen zugrunde liegen. Es kommt daher hier ganz besonders auf die einzelne vertragliche Formulierung an. Nicht nur rechtssichere Ausgestaltung der Vereinbarungen sondern vertragliche Aufnahme von praxisnahen und schlanken Konfliktlösungsmechanismen sind erforderlich, um dem Vergütungsmodell Erfolg zu verschaffen.






