Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber nach geltendem Recht beanspruchen, dass ein Teil der künftigen Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf Teile des bereits vereinbarten Entgelts - etwa des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes - verzichtet und der Arbeitgeber diesen Teil zum Erwerb einer wertgleichen Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung verwendet.
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zudem freiwillig eine betriebliche Altersversorgung aus Unternehmensmitteln. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen mit der Direktzusage, der Unterstützungskasse, der Direktversicherung, der Pensionskasse und des Pensionsfonds fünf Durchführungswege.
Wir gestalten Verträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung und beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung und allen damit in Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Fragen.






