Flexibel arbeiten

Flexibilität bei Arbeitszeit heißt Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit. Die Dauer der Arbeitszeit ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, regelmäßig fest vereinbart. Je nach betrieblichen Möglichkeiten gibt es in der Praxis von der recht unflexiblen festen Arbeitszeit und Schichtarbeit, Gleichzeitregelungen (mit und ohne Arbeitszeitkonten), Langzeitkonten (für längere Auszeiten), Reduzierungs- und Erhöhungsansprüche bis hin zu Vertrauensarbeitszeit.

Ins Regelungswerk im Betrieb zum Thema Arbeitszeit gehört grundsätzlich auch eine klare Regelung zur Dienstreise und zu dem Thema Überstunden, einschließlich deren Vergütung.

Regelungen zur Arbeitszeit sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig und damit mit der Arbeitnehmervertretung zu vereinbaren.

Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten schafft das Arbeitszeitgesetz, die öffentlich-rechtlich für alle Beteiligten verbindlich sind.

Flexibel Arbeiten bedeutet aber auch immer häufiger, die Vereinbarung eines flexiblen Arbeitsortes. Home-Office, Telearbeit,  Außendienst sind im Zeitalter der Digitalisierung der Arbeitsleistung ein immer häufiger rechtlich zu gestaltender Wunsch der Vertragsparteien.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die beim Aufstellen dieser Regelungen auftreten können.