Vertragsgestaltung
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer und Führungskräfte bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass die Möglichkeiten, für Arbeitnehmer und Führungskräfte günstige Regelungen zu treffen, angemessen und rechtssicher genutzt werden. Dabei sind insbesondere die Grenzen zu berücksichtigen, die durch zwingende arbeitsrechtliche Bestimmungen gesetzt werden.
Zu diesen Fragestellungen beraten wir Sie gern.
Dabei ist insbesondere auf folgende Gesichtspunkte zu achten:
- Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen
- Regelungen zur Beendigung bzw. zu Kündigungsfristen
- Regelungen zur Zulässigkeit von Nebentätigkeit und Wettbewerbstätigkeit
- Entgeltfortzahlungs- und Urlaubsregelungen
- Dienstwagenregelungen
- Regelungen zu erfolgsabhängiger Vergütung (insbesondere Provisionen, Tantiemen und Zielvereinbarung)
- Regelungen zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen






