Begründung und Beendigung der Organstellung

Die Organstellung bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Organmitglieds als Vertretungsorgan der juristischen Person, für die es bestellt wurde.

Begründet wird die Organstellung mit der Bestellung einer natürlichen Person zum Organmitglied. Der Bestellungsakt ist im Wesentlichen gesellschaftsrechtlicher Natur. Es bedarf jedoch eines Bestellungsaktes durch das jeweilige Unternehmen und einer Annahmeerklärung durch das auserkorene Organmitglied.

Mit der Begründung der Organstellung wachsen dem Organmitglied sämtliche gesetzlichen Rechte und Pflichten als Leitungsorgan des Unternehmens zu.

Beendet wird die Organstellung regelmäßig durch Niederlegung, Abberufung oder einvernehmliche Beendigung.

Sowohl bei der Begründung als auch bei der Beendigung der Organstellung sind die jeweils einschlägigen formalen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Frage, welches Unternehmensorgan für Bestellung und Abberufung zuständig ist und welche sonstigen formalen Vorschriften zu berücksichtigen sind.

Bei alldem beraten wir umfassend.