Begründung und Beendigung des Dienstvertrages

Für Geschäftsführer und Vorstände ist es von elementarem Interesse, dass der Dienstvertrag formal wirksam zustande kommt. Hierfür ist erforderlich, dass das für den Abschluss von Dienstverträgen zuständige Organ des Unternehmens in formell einwandfreier Weise seinen Willen zum Abschluss des Dienstvertrages bildet und eine entsprechende rechtsgeschäftliche Erklärung abgibt. Fehler in diesem Bereich führen zu erheblichen Risiken der auserkorenen Organmitglieder, da in diesem Fall ein lediglich faktischer Dienstvertrag begründet wird, der regelmäßig ohne Weiteres – insbesondere also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – beendet werden kann.

Regelmäßig streitträchtig ist im Übrigen die für eine der Parteien unfreiwillige Beendigung des Dienstvertrages. Häufig kommt es in diesem Zusammenhang zu Rechtsstreitigkeiten, die zu einer erheblichen wirtschaftlichen, aber auch emotionalen Belastung der Beteiligten führen kann.

Über all diese Gesichtspunkte beraten und vertreten wir Sie gern.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • sämtliche Fragen, die bei der formal wirksamen Begründung eines Dienstvertrages zu berücksichtigen sind
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf Change-of-Control-Klauseln