Betriebliche Altersversorgung
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern als zweite Säule der Altersabsicherung freiwillig eine betriebliche Altersversorgung aus Unternehmensmitteln. Zudem können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach geltendem Recht beanspruchen, dass ein Teil der künftigen Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen mit der Direktzusage, der Unterstützungskasse, der Direktversicherung, der Pensionskasse und des Pensionsfonds fünf Durchführungswege.
Wir unterstützen bei der Auswahl und Einführung des richtigen Durchführungsweges und gestalten Verträge und Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung. Ebenso beraten wir zur Restrukturierung und Sanierung bestehender Versorgungswerke durch Betriebsvereinbarung, individuelle Änderungsverträge oder Änderungskündigung sowie zur Übertragung bestehender Zusagen auf externe Träger.






