Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen

Der Dienstvertrag bildet die Grundlage für die Tätigkeit von Organmitgliedern (Geschäftsführer und Vorstände).

Geschäftsführer und Vorstände sind typischerweise keine Arbeitnehmer im Sinne des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs. Auf sie finden daher die arbeitsrechtlichen Bestimmungen regelmäßig keine Anwendung. Dies gilt insbesondere für das Kündigungsschutzgesetz, aber auch für das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und vergleichbare Regelungen.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Ausgestaltung der Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern besondere Bedeutung. Es ist notwendig, die jeweiligen Interessen im Rahmen der Vertragsgestaltung im Einzelnen zu berücksichtigen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Denn nur auf der Grundlage eines angemessenen Dienstvertrages lässt sich gewährleisten, dass zukunftsorientiert und am Wohl des Unternehmens ausgerichtet das Organmitglied seine Tätigkeit erbringt.

Diese Gesichtspunkte berücksichtigen wir bei unserem Beratungsansatz. Bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Organmitglieder sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Laufzeit und Kündigungsfristen
  • Regelung zur Vergütung insbesondere zur erfolgsabhängigen Vergütung
  • Regelungen zur Ausgestaltung der Haftung
  • ggf. Change-of-Control-Klauseln
  • ggf. Regelungen zum Abschluss einer D & O-Versicherung
  • ggf. Regelungen zum Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
  • konkrete Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Regelungen zur Sicherstellung des unternehmensübergreifenden Einsatzes in verbundenen Unternehmen
  • sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses