Arbeitgeber & Beschäftigte
In Bezug auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei dem Abschluss und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hier haben insbesondere die Diskriminierungsverbote bereits in der Bewerbungsphase für eine Stelle im öffentlichen Dienst erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir unterstützen und begleiten zudem bei allen Fragen der Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten, auch bei Funktionsträgern mit bestehendem Sonderkündigungsschutz.
Vor allem im Zusammenhang mit Zusammenlegung oder Umstrukturierung von Dienststellen sind wir hinsichtlich der vielfältig zu treffenden Maßnahmen und einer Gesamtbeschäftigungsanalyse beratend für unsere Auftraggeber tätig. Einen besonderer Schwerpunkt bilden dabei Ausgliederungen oder Privatisierungen öffentlich getragener Einrichtungen in unterschiedlichsten Formen vor dem Hintergrund zunehmenden Kostendruckes.
Weiter beraten wir unsere Auftraggeber zudem in allen Fragen des öffentlichen Tarifrechts einschließlich der Eingruppierung und des Personalvertretungsrechts. Auch die betriebliche Altersversorgung – einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – und der betriebliche Datenschutz zählen zu unseren Beratungsfeldern.


