Arbeiten im Konzern

Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organmitglieder sind in Unternehmensgruppen oftmals unternehmensübergreifend tätig. Es kommen gleichzeitige oder nacheinander folgende Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen in Betracht. Nach unseren Erfahrungen sind dabei nur in sehr seltenen Fällen die Grundlagen für diese unternehmensübergreifenden Tätigkeiten rechtssicher gelegt.

Die Unternehmensgruppe bzw. der Konzern, ist keine Rechtsperson und kann daher nicht Vertragspartner für die Tätigkeit in oder für mehrere Unternehmen sein. Will man die Tätigkeit für mehrere Unternehmen vertraglich rechtssicher vereinbaren, so stehen verschiedne Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die jeweiligen Verträge müssen aber aufeinander abgestimmt sein. Gerade bei Haftungs- oder bei Beendigungskonstellationen taucht häufig erstmals die Frage nach der rechtlichen Grundlage der Tätigkeit für verschiedene Unternehmen auf. Erst dann stellen die Beteiligten oftmals fest, dass man sich über diese Rechtsgrundlagen keine hinreichenden Gedanken gemacht hat. Für eine Gestaltung ist es dann aber zu spät.  

Es geht beispielsweise um Fragen der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung, des Ruhens und Wiederauflebens von Arbeitsverhältnissen, um eine Mehrheit von Vertragsverhältnissen, die aufeinander abgestimmt sein müssen, um das „Durchschlagen von Kündigungsgründen“, um Konzernversetzungsklauseln und um Haftungsfragen, einschließlich deren Versicherbarkeit.

Da meist ein Bewusstsein der Problemvielfalt nicht besteht, ist anwaltliche Erfahrung bei der Gestaltung dieser Tätigkeiten besonders wichtig.

Wir wollen für Sie kompetente Gesprächspartner sein.