Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen

Arbeitsverträge und Dienstverträge können einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder einseitig durch Kündigung beendet werden.

Wir gestalten und verhandeln für Sie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit Arbeitnehmern sowie auch mit Geschäftsführern und Vorständen. Dabei tragen wir für eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierung Sorge. Im Rahmen der Beratung und Vertretung bei den Verhandlungen können Sie sowohl von unseren profunden Rechtskenntnissen wie auch von unserem auf langjähriger Erfahrung beruhenden Verhandlungsgeschick profitieren.

Einen besonderen Raum in unserer Beratungspraxis nimmt die Unterstützung beim Ausspruch von Kündigungen ein.

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind mit besonderer Sorgfalt vorzubereiten, denn das deutsche Kündigungsschutzrecht stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Hieran mangelt es in der Praxis häufig, was erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Wir unterstützen Sie dabei, Kündigungen rechtlich und strategisch einwandfrei vorzubereiten und unter Beachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates und etwa erforderlicher behördlicher Zustimmungen form- und fristgerecht umzusetzen.

Zu unserem Beratungsspektrum gehört auch die Beratung zum Ausspruch von Kündigungen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen. Für diese gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als für Arbeitnehmer. Neben den Regelungen im Dienstvertrag ist insbesondere den gesetzlichen Regelungen im GmbH- bzw. Aktiengesetz sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag Rechnung zu tragen. Dies gewährleisten wir aufgrund unseres gesellschaftsrechtlichen Know-hows.

Sind die Risiken einer Kündigung hoch und ist es für Sie wirtschaftlich günstiger, eine Einigung zu erzielen, als das Recht vor Gericht durchzusetzen, unterstützen wir Sie bei den Einigungsverhandlungen mit dem Beschäftigten, um möglichst frühzeitig zu einer wirtschaftlich sinnvollen Einigung in Ihrem Sinne zu gelangen.

Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Unser Arbeitsrechtsteam verfügt über langjährige forensische Erfahrungen und tritt in Arbeitsrechtsstreitigkeiten bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht auf.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftsführern und Vorständen vertreten wir Ihre Interessen vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht.