Compliance-Regelungen

Die Einrichtung einer Compliance-Struktur bietet sich für Unternehmen nahezu jeglicher Größe an. Bei der Implementierung und Ausgestaltung von Compliance-Strukturen beraten wir Sie umfassend.

Nach traditionellem Verständnis bedeutet Compliance Handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Regeln. Das bedeutet insbesondere die Sicherstellung der Beachtung öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Regeln, um entsprechende Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden.

In diesem Sinne ist Compliance nichts Neues – allgemein besteht für Unternehmen die Verpflichtung, Recht und Gesetz einzuhalten.

Die Leitungsorgane haben dies sicherzustellen – entsprechende Strukturen sind zu schaffen und zu überwachen.

Nach neuerem Begriffsverständnis wird der Begriff Compliance jedoch mittlerweile weitergehend verstanden.

Compliance ist danach ein weitreichendes Instrument der Verhaltenssteuerung von Mitarbeitern im Sinne einer umfassenden Unternehmensintegrität. Es geht bei diesem Begriffsverständnis nicht nur um die Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern auch um die Implementierung von allgemeinen Verhaltensregeln für die Beschäftigten im Hinblick auf das Unternehmen bzw. die Unternehmenskultur.

Wir beraten Sie bei der Einführung, der Ausgestaltung und der Durchsetzung von Compliance-Strukturen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Wahl des angemessenen Instrumentariums zur Einführung von Compliance-Strukturen
  • Ermittlung und Sicherstellung der Einhaltung der für Ihr Unternehmen einschlägigen, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
  • Beratung bei der Ausgestaltung und Einführung von Ethik- bzw. Verhaltensregeln
  • Durchführung unternehmensinterner Ermittlungsmaßnahmen
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf Compliance-Verstöße auch im Rahmen von etwaig anschließenden Rechtsstreitigkeiten