Flexibel vergüten
Stetiger Wunsch der Arbeitgeber ist es, über flexible Vergütungsansprüche zum einen wenigstens einen kleinen Teil der unternehmerischen Chancen und Risiken mit der Arbeitnehmerschaft zu teilen. Zum anderen will man mit variablen finanziellen Anreizen die Motivation der Mitarbeiter steigern.
Variable Vergütungsansätze gibt es viele. Von der althergebrachten Vermittlungsprovision über die Gewinn- oder Umsatzbeteiligung (Tantieme), der individuellen oder unternehmens-/ konzernbezogenen Zielvereinbarungsprämie, bis hin zu Aktienoptionen.
Viele Chancen liegen in diesen Vergütungsansätzen - aber auch Risiken. Sie sind streitanfällig. Aus geplanter Motivationssteigerung wird schnell Demotivation und Frustration. Rechtsprechung sucht man in diesem Bereich oft vergeblich. Die Fälle, die von Gerichten entschieden werden, sind meist Einzelfälle, denen spezifische Vertragsformulierungen zugrunde liegen. Es kommt daher hier ganz besonders auf die jeweilige vertragliche Formulierung an. Nicht nur rechtssichere Ausgestaltung der Vereinbarungen sondern vertragliche Aufnahme von praxisnahen und schlanken Konfliktlösungsmechanismen sind erforderlich um dem Vergütungsmodell Erfolg zu verschaffen.






