Tarifrecht & Arbeitskampf
Der Inhalt der meisten Arbeitsverhältnisse wird durch Tarifverträge bestimmt. In vielen Fällen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft und damit unmittelbar tarifgebunden. Es ist aber auch möglich, dass der einzelne Arbeitgeber einen Firmen- oder Haustarifvertrag abschließt. Oft verweisen darüber hinaus Arbeitsverträge auf die Geltung tariflicher Regelungen. Ebenfalls können Tarifverträge aufgrund einer besonderen Anordnung, der so genannten Allgemeinverbindlicherklärung, unmittelbar Mindestarbeitsbedingungen für alle Arbeitsverhältnisse regeln (z.B. für das Gehalt in bestimmten Branchen), ohne das hiervon zu Lasten der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag abgewichen werden kann.
Findet ein Tarifvertrag Anwendung, sind dessen Regelungen zu beachten. Dies betrifft sämtliche Arbeitsbedingungen, wie z.B. Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Von besonderer Bedeutung sind zudem tarifvertragliche Ausschlussfristen, bei deren Nichtbeachtung der Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis droht.
In der Beratung berücksichtigen wir daher ständig etwaig geltende tarifliche Bestimmungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Tarifrecht.
Für Arbeitgeber werden wir zudem bei Verhandlung und Abschluss von Haustarifverträgen tätig und unterstützen bei der Auslegung tarifvertraglicher Bestimmungen. Ebenfalls beraten wir bei der Erstellung und Gestaltung von Regelungen zum Füllen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln, etwa durch Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden mit dem Betriebsrat.
Finden Tarifverhandlungen zunächst keinen einvernehmlichen Abschluss, kann es zu Arbeitskampfmaßnahmen insbesondere in Form eines Streiks von Arbeitnehmern kommen. Derartige Arbeitskampfmaßnehmen können unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zulässig und für den Arbeitgeber damit hinzunehmen sein. Liegen die Voraussetzungen für einen zulässigen Streik jedoch nicht vor, kommen rechtliche Schritte zur Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen gegen die Initiatoren in Betracht.
In diesem Problemkreis begleiten wir insbesondere:
- Prüfung zum sachlichen, persönlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags
- Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrages
- Prüfung und ggf. Abwehr von Streikmaßnahmen






