Umstrukturierung / Betriebsänderung

Nahezu jedes Unternehmen ist heute von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen, die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden müssen.

Wir unterstützen unsere Mandanten zunächst schon bei der Planung von Umstrukturierungen. Bereits in dieser Phase ist größte Aufmerksamkeit auf die arbeitsrechtliche Machbarkeit der unternehmerischen Planung zu legen. So ist schon im Frühstadium der Planungen zu klären, ob und in welchem Umfang die ins Auge gefassten Maßnahmen einseitig oder nur im Einvernehmen mit den betroffenen Arbeitnehmern umgesetzt werden kann. Etwaige Gestaltungsspielräume sind an dieser Stelle zu erkennen und zu nutzen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Umsetzung der geplanten Umstrukturierung

Bei Umstrukturierungsmaßnahmen, die unter betriebsverfassungsrechtlichem Blickwinkel eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellen (z. B. Betriebsverlegungen, umfassender Personalabbau  oder Betriebsschließungen), stehen dem Betriebsrat in größeren Unternehmen zudem regelmäßig weitreichende Mitbestimmungsrechte zu. Der Betriebsrat ist daher bereits im Planungsstadium mit umfassenden Informations- und Beratungsrechten ausgestattet. Über die beabsichtigte Maßnahme ist vor der Umsetzung ein Interessenausgleich über das Ob und Wie der Maßnahme zu versuchen. Ferner ist zur Milderung der Nachteile aus Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat ein Sozialplan abzuschließen. Gelingt eine Einigung nicht, ist die Einigungsstelle als Schlichtungsorgan anzurufen. Es gilt eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten. Daneben ist der richtige Zeitplan von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der Umstrukturierung.

Bei all diesen Schritten beraten wir unsere Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln Lösungen für die praktischen Probleme und setzen diese gemeinsam mit ihnen um.

Bei den Verhandlungen mit Betriebsräten können unsere Mandanten auf unsere umfangreiche Erfahrung, unser praktisches Know-how und unser Verhandlungsgeschick, auch in kritischen Situationen, vertrauen. Im Rahmen der individualrechtlichen Umsetzung tragen wir für den form- und fristgerechten Ausspruch von Versetzungen und Kündigungen, erforderlichenfalls nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige, Sorge.

Wir sind bei Umstrukturierungen für unsere Mandanten insbesondere wie folgt tätig:

  • Machbarkeitsstudien im Vorfeld der Umstrukturierung
  • Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Verhandlungen in der Einigungsstelle
  • Verhandlungen mit Behörden, insbesondere bei Massenentlassungen
  • Individualrechtliche Umsetzung
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung