Vertragsgestaltung
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer. Mit dessen Ausgestaltung wird eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen. Denn nur bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses besteht ein weiter Gestaltungsspielraum. Ist der Arbeitsvertrag abgeschlossen, sind spätere Änderungen ohne Einverständnis des Arbeitnehmers regelmäßig nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Daher gilt es in der Begründungsphase, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Arbeitsverträge unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Wir entwerfen individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Musterarbeitsverträge für die unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen und beraten Sie über flexible Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Entgelt- und Arbeitszeitregelungen.
Bei Führungskräften und leitenden Angestellten spielen neben Vergütungsfragen insbesondere Fragen des Wettbewerbsschutzes, auch durch Vereinbarung optimal gestalteter nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, eine Rolle. Wir gestalten und optimieren individuelle Anstellungsverträge für Führungskräfte und leitende Angestellte und unterstützen Sie bei der Verhandlung der Verträge.
Da die Rechtsprechung das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stetig fortentwickelt, bedürfen Verträge in regelmäßigen Abständen der Anpassung an die geltende Rechtslage. Daher bieten wir unseren Mandanten zusätzlich ein laufendes Vertragscontrolling an.
Besonderheiten bestehen bei der Vertragsgestaltung für Geschäftsführer und Vorstände, die gleichfalls zu unserem Beratungsfeld gehört. Einerseits besteht hier besonderer Regelungsbedarf, weil die speziellen Arbeitnehmerschutzgesetze nicht gelten. Andererseits sind bei der Gestaltung des Dienstvertrages die zwingenden Regelungen des GmbH- bzw. des Aktien-Gesetzes sowie des jeweiligen Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen. Wir entwerfen hier für Sie Regelungswerke, die Ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen und die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.
Auch erstellen wir die erforderlichen Beschlüsse und Grundlagen für die Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen zum gesetzlichen Vertretungsorgan der Gesellschaft und beraten zur Vorgehensweise bei der Umsetzung.






