Gesellschaftsrecht und M&A

Anwälte im Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions

Ob Personen- oder Kapitalgesellschaft, Großkonzern oder Kleinbetrieb, nationaler oder internationaler Markt – nahezu jede strategische Unternehmensentscheidung löst gesellschaftsrechtliche Fragestellungen aus. Mit erfahrenen Rechtsanwälten beraten wir Sie zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts und Mergers & Acquisitions und zu:

  • Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht
  • Restrukturierungen und Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Corporate Governance und Corporate Compliance
  • Unternehmensinsolvenz
  • Unternehmenssanierung

Als Rechtsanwälte in Hamburg und Berlin sind wir nicht nur im Gesellschaftsrecht und M&A versiert. In unsere Beratung fließen Erfahrung aus dem Handels- und Steuerrecht, Erbrecht, Arbeits- und Insolvenzrecht, kaufmännisches Denken und spezifische Branchenkenntnisse in vielen Bereichen ein.

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Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht

Das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht gehört zu den Kerngebieten unserer Sozietätsarbeit. Neben praktischer Erfahrung auf vielen juristischen Gebieten ist bei einer umfassenden Beratung eine strategische Herangehensweise entscheidend. Unsere Beratung ist immer individuell. Ihre spezifischen Bedürfnisse sind stets Ausgangspunkt und Leitlinie unserer Arbeit. Wir sind Experten mit Branchenkenntnissen und Verhandlungserfahrung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösung aller gesellschaftsrechtlichen Belange, wie z. B.:

  • Fragen der Unternehmensgründung (z. B. GmbH-Gründung)
  • Vertragliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (z.B. GmbH & Co. KG)
  • Maßnahmen der Restrukturierung
  • Fragen der Unternehmensnachfolge (z. B. Unternehmensverkauf)
  • Wechsel der Rechtsform
  • Kapitalmaßnahmen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft
  • Fragen zu Gesellschafterdarlehen
  • Strategien zur Haftungsvermeidung

Wir erarbeiten individuelle Rechtslösungen, bedarfsgerecht und zielgerichtet, und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. Ihre Interessen vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich in ganz Deutschland. ZENK Rechtsanwälte sind strategische Berater und betreuen Sie auch bei konkreten praktischen Aufgaben umfassend und zuverlässig, z. B. im Rahmen des Corporate Housekeeping bei der

  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen
  • Ausgestaltung von Geschäftsordnungen
  • Organisation von Organ-Angelegenheiten
  • Vertretung vor ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren
  • Rechtlichen Vertretung von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführern

Mergers & Acquisitions

Unternehmensverkäufe und -käufe, Unternehmensfusionen, der Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen und Joint Ventures sind die klassische Themenfelder für unsere Rechtsanwälte im Bereich Mergers und Acquisitions.

Unser Anspruch ist es, Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Erwartungen zu verstehen und in transparente, praktikable und für Sie optimale Vertragsgestaltungen umzusetzen.

Wir strukturieren und managen Ihre Transaktion rechtssicher und verhandlungserfahren, entwerfen die erforderlichen Verträge und begleiten Sie durch die Verhandlungen vom LoI bis zum Signing und Closing. Typischerweise übernehmen wir:

  • Gestaltung von Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Verhandlung von Absichtserklärungen (Letter of Intent)
  • Analyse und Identifikation des rechtlichen Risiko-Potentials von Zielobjekten
  • Vorbereitung und Auswertung des Datenraums
  • Entwurf von Vertragsdokumenten und Beschlüssen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Vorbereitung von Signing und Closing
  • Begleitung bis zur Integration der zusammengeführten Unternehmen

Unsere Expertenteams stellen wir individuell aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten passend für Ihre Transaktion zusammen.

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Corporate Governance und Corporate Compliance

Eine positive und tadellose Reputation Ihres Unternehmens, Ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter sind wesentlich für Ihren Unternehmenserfolg.

Neben den haftungs- und strafrechtlichen Risiken für Unternehmens-organe (wie Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat) ist es inzwischen üblich geworden, dass sich Geschäftspartner durch sog. Compliance-Statements regelkonformes Verhalten vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen nachweisen lassen. Der Markt für sensible Verbrauchsgüter hat z. B. so hohe eigene Ansprüche, dass u. U. selbst gesetzeskonformes Verhalten nicht vor einem Reputationsverlust schützt. Neben einer tadellosen Corporate Compliance spielt auch die Organisationsstruktur (Corporate Governance) eine wichtige Rolle.

Wir analysieren Ihre spezifischen Unternehmensrisiken und definieren mit Ihnen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Führung. Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes System,

  • um unternehmensinterne Prozesse zu überwachen
  • um Haftungsfälle zu vermeiden
  • zur Vorbeugung behördlicher Ermittlungen
  • für die Erstellung interner Richtlinien
  • für die Schulung von Mitarbeitern
  • für die Einrichtung von „Whistleblower“-Funktionen

Soweit anwendbar beziehen wir die Regelungen des Corporate Governance Codex (DCGK) in unsere Beratung mit ein. Zudem bieten wir Schulungen für Mitarbeiter in allen maßgeblichen Bereichen der Compliance an: z. B. Kartellrecht, Arbeitsrecht.

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Restrukturierung und Umstrukturierung von Unternehmen

Die Restrukturierung von Unternehmen oder Konzernen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:

  • Expansionsplanungen
  • Konsolidierungsphasen
  • Krisensituationen im Unternehmen
  • Aufbau und Aufgabe neuer peripherer Geschäftsbereiche
  • Veränderte steuerliche Rahmenbedingungen

Je nachdem, welcher Restrukturierungsgrund gegeben ist, kommen unterschiedliche und spezifische Rechtsvorschriften zum Tragen. Ein Umstand, der hohe Ansprüche an Ihre Rechtsberatung stellt, denn Fachkenntnisse im Gesellschafts-, Steuer-, Insolvenz- und Arbeitsrecht sind hier ebenso gefragt wie das Verständnis für die strategische und operative Ausrichtung Ihres Unternehmens.

Als erfahrene Anwälte für Gesellschaftsrecht setzen wir auf ein nachhaltiges Vorgehen, so dass die ergriffenen Maßnahmen nicht nur kurzfristig sondern auch dauerhaft erfolgreich sind.

Unternehmenssanierung

Im Rahmen unserer Beratung zu einer Unternehmenssanierung untersuchen wir mit Ihnen gemeinsam Ihr Unternehmen zunächst auf Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen bei der Beseitigung der wirtschaftlichen Krise Ihres Unternehmens und behalten dabei immer die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und die Gesellschafter des Unternehmens im Auge.

  • Unterstützung bei der Umsetzung eines Sanierungskonzeptes
  • Verhandlung mit Ihren Gläubigern und Schuldnern über neue Zahlungsziele, Forderungsverzicht oder die Stundung ihrer Forderungen
  • Gestaltung von Kapitalmaßnahmen wie Kapitalschnitt oder Kapitalerhöhung, bspw. durch Bar- oder Sacheinlagen oder die Umwandlung bestehender Forderungen in eine Unternehmensbeteiligung (Debt-Equity-Swap)

Ein Unternehmensscreening weit im Voraus verhindert die Entwicklung von überschaubaren Risiken zu großen Problemen. Unter „Unternehmens-Screening“ verstehen wir eine strukturierte rechtliche Bestandsaufnahme Ihres Unternehmens. Wir nehmen dabei in Ihrem Auftrag die Perspektive eines interessierten Dritten ein und suchen gezielt nach Risiken.

Unternehmensinsolvenz

Die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens ist oft auch mit straf- und haftungsrechtlichen Risiken für die Geschäftsführung und die Inhaber des Unternehmens verbunden. Wir begleiten Sie in diesen turbulenten Zeiten und zeigen Ihnen, wo Gefahren und Risiken drohen und wo sich Möglichkeiten und Chancen bieten, Ihr Unternehmen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu steuern.

Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie als Gläubiger mit der wirtschaftlichen Krise oder sogar einer Insolvenz Ihrer Vertragspartner konfrontiert werden.

Bei wirtschaftlichen Krisensituationen des von Ihnen geführten Unternehmens sind wir an Ihrer Seite. Typischerweise übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Aufdecken von Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
  • Flankierende rechtliche Prüfung einer Insolvenzantragspflicht
  • Begleitung durch die Insolvenz
  • Beratung bei der Erfüllung insolvenzspezifischer Pflichten

Sofern Sie Gläubiger eines insolventen Unternehmens sind, begleiten wir Sie bei der Durchsetzung Ihre Ansprüche. Wir

  • sorgen für die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren
  • machen Ihre Sicherheiten (z. B. Vermieterpfandrecht, Eigentumsvorbehalt) geltend
  • wehren Ansprüche aus Insolvenzanfechtung seitens des Insolvenzverwalters ab

Die Stärke unserer Rechtsberatung und Rechtsvertretung liegt nicht allein in unseren Fachkenntnissen und Qualifikationen. Auch die fachübergreifende und projektbezogene Zusammenarbeit unter Experten trägt maßgeblich zu unserem Erfolg bei. Dabei achten wir bewusst darauf, kleine und ausgewählte Teams zu bilden, um Ihnen eine persönliche, zeitsparende und kosteneffiziente Rechtsberatung zu gewährleisten. Gerne betreuen wir auch Sie im Rahmen unserer Tätigkeit als Anwälte für Gesellschaftsrecht.

Gesellschafterstreitigkeiten

Wir sind strategische Streitschlichter und -gewinner, sobald sich kontroverse Debatten in Ihrem Unternehmen nicht mehr zu positiven Lösungen hin entwickeln, sondern das Tagesgeschäft belasten. Als erfahrene Praktiker wissen wir verhärtete Fronten und deren Auslöser zu analysieren und divergierenden Interessen von Gesellschaftern mit dem nötigen gesellschaftsrechtlichen Werkzeug entgegentreten. Unsere langjährige Erfahrung hilft uns, Ihre Konflikte als Ganzes erfassen, um in jeder Phase ein langfristig positives Ergebnis für Sie herbeizuführen.

Ihr Ziel bestimmt unsere Strategie

Unsere Empfehlung aus dem Blickwinkel einer Wirtschaftskanzlei lautet: Gerichtliche Auseinandersetzungen sollte man am besten vermeiden, denn durch sie verliert man Zeit und Kapital. Ein solcher Streit ist daher zu vermeiden oder zu gewinnen.

Kommt es aber zu gerichtlichen Streitigkeiten, so sollten Gestaltungsmöglichkeiten und Lösungswege mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Wir beraten unter anderem zu:

  • Erzielung einer außergerichtlichen/gütlichen, aber auch gerichtlichen Einigung
  • Abberufung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern
  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters
  • Einstweiligen Rechtsschutz

ZENK ist Ihr strategischer Partner für Konsens statt Dissens, für zielgerichtete De-Eskalation statt fehlleitender Eskalation. Unsere Strategie orientieren wir an Ihrem Ziel. Sie profitieren von unserer Expertise zu möglichen Maßnahmen und Besonderheiten auf Gesellschafter- und Geschäftsführungsebene, indem wir gemeinsam Ihre Optionen prüfen und Sie darin beraten, bestmögliche Entscheidungen treffen zu können.