Mietrecht

„Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt“ – so die nüchterne rechtliche Definition des Mietvertrages. Das kann doch nicht so schwierig sein, mag man sich denken. Weit gefehlt: es gibt kaum ein Rechtsgebiet, in dem eine vergleichbare Vielzahl an Fallstricken zu beachten ist, die das Gewollte sehr leicht in sein Gegenteil verkehren. Gleichzeitig hat das Mietrecht eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung: Investitionsentscheidungen im Immobilienbereich hängen fast immer auch von der Bewertung bestehender oder potentieller Mietverträge ab. Auch für nicht im Immobilienbereich tätige Unternehmen ist ein wirksam geschlossener und langfristig verbindlicher Mietvertrag Grundlage und maßgeblicher Faktor der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Auf eine qualifizierte juristische Beratung kann im Mietrecht nicht verzichtet werden. Wir kennen uns aus. Mit unserer Freude an der Gestaltung kreativer und verlässlicher Lösungen stehen wir als Partner an Ihrer Seite.