Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Wir verteidigen Genehmigungen und Pläne in Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren oder fechten Genehmigungen für die Erhebung von Widersprüchen und Klagen an. Dazu gehört insbesondere die Teilanfechtung von Genehmigungen, z.B. die Anfechtung einzelner Auflagen zulasten des Vorhabenträgers.





