Dienstherren & Beamte
Im öffentlichen Dienstrecht beraten und vertreten wir umfassend in beamtenrechtlichen Angelegenheiten, dies schließt das Personalvertretungsrecht ein.
Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit nicht nur in den Bereichen der Ernennung von Beamten und der Beendigung von Beamtenverhältnissen. Auch bei der Beantwortung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Fragestellungen stehen wir unseren Auftraggebern mit unserer Erfahrung zur Seite.
Wir begleiten unsere Auftraggeber zudem, wenn es um verfahrens- und materiellrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Versetzungen in den Ruhestand geht. Gleiches gilt in Bezug auf Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen, etwa wenn sie mit Umstrukturierungen der Verwaltung einhergehen oder wenn sie mit der Überleitung oder Personalvermittlung von Beamten, die bei privatisierten (ehemaligen) Staatsunternehmen tätig sind, in Zusammenhang stehen.
Ferner unterstützen wir unsere Auftraggeber in beförderungsrechtlichen Streitigkeiten und bei sogenannten Konkurrentenklagen sowie bei der rechtlichen Bewertung dienstlicher Beurteilungen. Dies schließt die anwaltliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in diesen rechtsprechungsgeprägten Bereichen insbesondere mit der landesrechtsspezifischen Entscheidungspraxis der jeweiligen Gerichte gut vertraut.


