Corona-Update V: Maßnahmen der Bundesregierung zur Abmilderung der Folge

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25. März 2020

Corona-Update V: Maßnahmen der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 eine Formulierungshilfe über den „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ veröffentlicht, um die negativen Auswirkungen der Pandemie für Unternehmen und Privatpersonen zu bekämpfen. Dieser Entwurf wurde mit wenigen Änderungen am 25. März 2020 zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/18110). Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 25. März 2020 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgten am 27. März 2020. Die geplanten Maßnahmen umfassen zeitlich befristete Vorgaben im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Besonders umfangreich sind die beabsichtigten Änderungen im Allgemeinen Zivilrecht, wo grundlegende Prinzipien des Schuldrechts vorübergehend modifiziert oder sogar außer Kraft gesetzt werden sollen.

Autor: Dr. Michael Hackert
Rechtsgebiet/e: Insolvenzrecht

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Rechtsgebiet/e: Insolvenzrecht

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Rechtsgebiet/e: Insolvenzrecht

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Rechtsgebiet/e: Insolvenzrecht

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