Immobilienwirtschaftsrecht

Anwälte Baurecht & Immobilienrecht

In Immobilien zu investieren ist lukrativ, für Privatpersonen und für gewerbliche oder institutionelle Investoren. Ob persönlicher Wohntraum oder Betriebsstätte, Immobilienverkauf oder Gebäudekauf – der eingeschlagene Kurs bedarf unbedingt einer umfassenden Rechtsberatung von erfahrenen Anwälten im Immobilienrecht und entscheidet über den erfolgreichen Abschluss Ihrer Immobilientransaktion. Denn als Verkäufer oder Käufer müssen Sie mit rechtlichen Risiken rechnen, die sich nur mit fachanwaltlicher Hilfe bewältigen lassen.

Der Grund dafür liegt im interdisziplinären Charakter dieses Rechtsgebiets: neben den klassischen Teilbereichen wie Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht, spielen u. a. auch das Haftungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Architektenrecht, Urheberrecht eine Rolle.

ZENK Rechtsanwälte für umfassende Rechtsberatung aus einer Hand

Spannende Architektur- und Ingenieurbauwerke begeistern uns. Deshalb haben wir uns diesem Rechtsbereich seit Langem verschrieben. Als hochspezialisiertes Team von Anwälten im Baurecht und Immobilienrecht beraten wir Sie gerne zu allen rechtlichen Angelegenheiten auf diesen Gebieten. Angefangen von der Idee bzw. dem Ankauf über die Planung und den Bau bis hin zur Fertigstellung bzw. Verkauf von Immobilien.

In jeder Projektphase steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Zu unseren Mandanten im Immobilienrecht zählen insbesondere:

  • Institutionelle Investoren
  • Öffentliche und private Eigentümer
  • Eigentümergemeinschaften
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Bauunternehmen
  • Bauherren
  • Gewerbliche Vermieter
  • Verwalter
  • Projektleiter

Sie profitieren nicht nur von einer fundierten rechtlichen Expertise, sondern auch von unseren Kenntnissen der wirtschaftlichen Aspekte bei Immobilienprojekten und deren komplexe, ineinandergreifende Mechanismen. Genau dieses umfassende Verständnis ermöglicht uns einen ganzheitlichen Blick auf Ihre spezielle Situation, so dass wir Ihnen jederzeit individuellen und interessengerechten Rechtsbeistand bieten können.

Immobilienwirtschaftsrecht

Immobilie – die Unbewegliche. Immobilien sind heute erstaunlich beweglich. Aktives Management ist der zentrale Begriff dynamischer wirtschaftlicher Betätigung. Das Wirtschaftsobjekt Immobilie stellt komplexe Anforderungen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht.

Diese Herausforderung begeistert uns. Wir beraten hochspezialisiert in allen Belangen des Immobilienwirtschaftsrechts.

Share deal, asset deal, forward deal oder sale and lease back, Ankauf, Verkauf oder Due Diligence: Im Dialog mit Ihnen entwickeln wir kreative Lösungen und verlässliche Strategien. Für die jeweils bestgeeignete Form der Immobilientransaktion und deren bestmögliche Umsetzung.

Exzellente juristische Qualität, wirtschaftliches Verständnis, unsere ganzheitliche Betrachtung sowie die Leidenschaft für unsere Arbeit schaffen Ihnen die sichere rechtliche Basis für Ihre Transaktionen und immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten.

Hier können Sie unseren Folder Immobilienwirtschaftsrecht
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Mietrecht

„Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt“ – so die nüchterne rechtliche Definition des Mietvertrages. Das kann doch nicht so schwierig sein, mag man sich denken. Weit gefehlt: Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, in dem eine vergleichbare Vielzahl an Fallstricken zu beachten ist, die das Gewollte sehr leicht in sein Gegenteil verkehren.

Gleichzeitig hat das Mietrecht eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung: Investitionsentscheidungen im Immobilienbereich hängen fast immer auch von der Bewertung bestehender oder potentieller Mietverträge, deren Nachträgen und der Einhaltung der besonderen Schriftform ab. Auch für nicht im Immobilienbereich tätige Unternehmen ist ein wirksam geschlossener und langfristig verbindlicher Mietvertrag Grundlage und maßgeblicher Faktor der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wir entwerfen, beraten, prüfen und verhandeln jährlich mehr als 600 Mietverträge.

Projektentwicklung in der Immobilienbranche

Projektentwicklung – Idee sucht Kapital und Standort, Standort sucht Idee und Kapital, Kapital sucht Idee und Standort!

Damit ist es nicht getan. Die Entwicklung eines Immobilienprojekts ist die wohl komplexeste Aufgabe, die sich im Rahmen der immobilienbezogenen Wertschöpfung stellen kann.

Städtebauliche Konzeption, planungsrechtliche Genehmigung, Projektfinanzierung und Einwerbung von Fremdkapital, Erwerb der Grundstücke und Gebäude, Herrichtung von Grund und Boden, Management zur Beseitigung von Altlasten, Auswahl und Optimierung der steuerrechtlichen Gestaltung, Errichtung des Baus mit den verschiedenen Beteiligten, Einzug der Nutzer und letztlich die wirtschaftliche Verwertung des Objekts: das ist nur eine kleine Auswahl der zu lösenden juristischen Fragestellungen.

Eine frühzeitige und laufende rechtliche Beratung ist dafür unerlässlich. Und sie zahlt sich für Sie aus. Wir stehen mit einem hochspezialisierten Team und Begeisterung für spannende Projekte an Ihrer Seite.

Investmentrecht

Diversifikation ist eine aufsichtsrechtliche Grundregel und meint die Minimierung von Risiken, um langfristig Gewinne zu erzielen.„Setzen Sie nicht alles auf ein Pferd!“, so könnte man es auch sagen und da knüpfen wir an: Unsere Beratungskompetenz ist die rechtliche und steuerliche Strukturierung von geschlossenen Immobilien-Investmentvermögen, für die sich in den vergangenen Jahren ein eigenständiger Markt fest etabliert hat, sowie die Klärung von vertriebsspezifischen Fragen.

Zu unseren Mandanten zählen (Kapital-) Verwaltungsgesellschaften, Vermögensverwalter, Berater und Dienstleister, Vertriebe für Fondsprodukte sowie professionelle und institutionelle Anleger.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Konzeption geschlossener Publikums-AIF, Spezial-AIF sowie von Immobilien-Spezial-Sondervermögen und beraten Sie insbesondere bei der Erstellung von Verkaufsprospekten und Vertriebsdokumentationen. Während der Laufzeit unterstützen wir Sie bei der Betreuung des Fonds und beraten Sie bei allen damit zusammenhängenden aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Wohnungseigentumsrecht

Wie komme ich denn nun endlich zur Abnahme? Wie gehe ich mit Nachzüglern um? Was gehört zum Gemeinschaftseigentum und was nicht? Muss denn immer nur gestritten werden? Darf es der Verwalter selbst, braucht man den Beschluss oder sogar eine Vereinbarung? Rund um das Wohnungs- und Teileigentum rankt sich eine Vielzahl besonderer Problemfelder.

Eine frühe Beratung hilft. Dabei helfen wir. Hilft sie nicht, weil es bereits zu spät ist, helfen wir auch. Wir kennen uns aus. Die Konstruktion der Teilungserklärung, das Zusammenspiel von Miteigentum, Sondereigentum und Teileigentum, der Erwerb von Wohnungseigentum oder was auch immer. Sie können sich auf uns verlassen.

Facility Management (FM)

Das richtige Facility Management (FM) bzw. Gebäudemanagement (GM) ist ein wesentlicher Faktor bei der dauerhaften Werterhaltung Ihrer Immobilien. Betreiberverantwortung, Reporting- und Controlling-Pflichten, die Einzelheiten der Vergütung, all das bedarf sorgfältiger Regelungen.

Zu unseren langjährigen Mandanten zählen institutionelle Investoren, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften mit Immobilienportfolien im gesamten Bundesgebiet. Für diese entwerfen, prüfen und verhandeln wir FM-Verträge in allen Bereichen, wie z.B. im technischen Gebäudemanagement, infrastrukturellen Gebäudemanagement und im kaufmännischen Gebäudemanagement.

Wir bieten Ihnen rechtssichere, praxiserprobte und alltagstaugliche Lösungen für alle FM-spezifischen rechtlichen Problemstellungen.

Immobilientransaktionen

Immobilie – die Unbewegliche. Immobilien sind heute erstaunlich beweglich.

Share deal, asset deal, forward deal oder sale and lease back, Ankauf, Verkauf oder Due Diligence: Im Dialog mit Ihnen entwickeln wir kreative Lösungen und verlässliche Strategien für die jeweils bestgeeignete Form der Immobilientransaktion und deren bestmögliche Umsetzung.

Wir beraten hochspezialisiert in allen Belangen des Immobilienwirtschaftsrechts: Exzellente juristische Qualität, wirtschaftliches Verständnis, unsere ganzheitliche Betrachtung sowie die Leidenschaft für unsere Arbeit schaffen Ihnen die sichere rechtliche Basis für Ihre Transaktionen und immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten.

Due Diligence

Wir sind Ihre unabhängigen Partner mit größter Sorgfalt

Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien – eine Due Diligence ist integraler Bestandteil jeder Akquisition. Wir kennen die potentiellen Risiken im Ankauf und Verkauf, decken diese auf, beraten erfahren und zielorientiert vom ersten Exposé bis zum Closing.

Mit unserer rechtlichen Due Diligence Prüfung werden Informationsasymmetrien ausgeglichen und das Zielobjekt wird umfassend analysiert. Ob vorab in der Vendor Due Diligence oder parallel zur technischen Untersuchung und Kaufvertragsverhandlung. In der Due Diligence werden bestehende rechtliche Risiken für Sie zuverlässig identifiziert, Stärken und Schwächen des Objekts offengelegt und Kriterien für die Wertfindung objektiv festgelegt und übersichtlich dargestellt.

Unser interdisziplinär aufgestelltes Team steht Ihnen bei Ihrer nächsten Akquisition für eine effiziente Umsetzung ihrer Ziele gern zur Seite und unterstützt Sie auch im weiteren Verlauf der Transaktion.

Maklerrecht

Makler sind nicht sonderlich beliebt. Zu Unrecht, finden wir. Der Makler ist ein wesentlicher Teil der immobilienbezogenen Wertschöpfungskette. Er führt das Objekt zum Kapital, schafft die Verbindung zwischen Investor und Invest. Davon leben viele Player aus der Immobilienbranche, nicht nur die Makler.

Gleichzeitig geht es häufig um viel Geld. Die dem zu Grunde liegende Leistung des Maklers ist demgegenüber nur in rudimentären Grundzügen für den Maklerkunden erkennbar. Das führt schon mal dazu, dass das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in Frage gestellt wird, sei das zu Unrecht oder zu Recht. Die meisten Maklerverträge tragen dem nur unzureichend Rechnung.

Wir gestalten die vertraglichen Beziehungen so, dass sie verlässlich und transparent sind. Das schafft Vertrauen. Auf Dauer zahlt sich das aus.

Wir können aber auch anders: Wird zu Unrecht eine Courtage gefordert, wehren wir diese ab. Wird zu Unrecht nicht gezahlt, setzen wir die Forderungen durch. Sprechen Sie uns gerne an, wo immer der Schuh auch drückt.

Asset- und Property-Management

Diversifikation ist eine Grundregel im Asset Management und bedeutet, Risiken zu minimieren, um langfristig Gewinne zu erzielen. Immobilien sind dabei mehr als nur eine Asset-Klasse. Aktives Management ist der zentrale Begriff dynamischer wirtschaftlicher Betätigung. Das Wirtschaftsobjekt Immobilie stellt komplexe Anforderungen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht. Diese Herausforderung begeistert uns.

Von der Idee zur Anlageentscheidung über die Umsetzung bis hin zum laufenden Objektmanagement – wir kennen die Lebenszyklen der Immobilie und Ihre Herausforderungen auf der Wirtschaftsebene.

Sie profitieren nicht nur von unserer fundierten juristischen Expertise und jahrelanger Erfahrung, sondern auch von unserem Wissen um die finanziellen Aspekte von Immobilienprojekten und die komplexen ineinandergreifenden Mechanismen immobilienbezogener Wertschöpfung.

Ob rechtliche und steuerliche Strukturierung von geschlossenen Immobilienanlagevermögen, die Klärung vertriebsspezifischer Fragestellungen, die Beratung von Ankauf und Verkauf, ob Due-Diligence oder Rechtsfragen der Hausverwaltung – unser systematischer Ansatz bedeutet: Wir bieten umfassendes Verständnis für Ihre spezifische Situation und ganzheitliche Betrachtung für eine individuelle und interessengerechte Rechtsberatung.

Eine frühzeitige und laufende rechtliche Beratung ist unerlässlich. Und sie zahlt sich für Sie aus. Wir stehen mit einem hochspezialisierten Team und Begeisterung für spannende Projekte an Ihrer Seite.

Das Erbbaurecht - Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit für Immobilien.

Unsere erfahrenen Berater:innen unterstützen Sie

Eine Immobilie ist ein hybrides Asset – das Grundstück als risikoarmes Anlageobjekt, dessen Management nur geringen Aufwand verursacht und das Gebäude, dessen Bewirtschaftung andere Ansprüche stellt. Auf dieser Schnittstelle bietet das Erbbaurecht spannende Gestaltungsmöglichkeiten, die mit dem einem Verkauf nicht erreicht werden können: Neben der reinen Nutzungs- und Ertragserzielungsperspektive haben häufig städtebauliche Interessen, die Wahrung von Einflussmöglichkeiten auf die Grundstücksnutzung und besondere Finanzierungsfragen eine herausragende Bedeutung. Es gilt, gerade in Zeiten der Baulandknappheit, anderweitig nicht bebaubare Flächen einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen.

Wir kennen als interdisziplinäres Team die besonderen rechtlichen Fragen und auch das vertiefte wirtschaftliche Verständnis, um die Potenziale auszuschöpfen, die das Erbbaurecht bietet.

Investment- und Aufsichtsrecht

Die investment- und aufsichtsrechtliche Beratung gehört zu einer unserer Kernkompetenzen, sodass wir Sie umfassend bei der Konzeption und Strukturierung von Alternativen Investment Fonds („AIF“) beraten können. Dazu gehört insbesondere die Konzeption, Errichtung, Verwaltung sowie der Vertrieb von Immobilienfonds, zumeist in Form von sogenannten Spezial-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Dabei handelt es sich um Fonds, deren Anteile ausschließlich von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden dürfen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie bei der Erstellung der verschiedenen  Dokumentationen, die im Rahmen der Strukturierung eines AIFs erforderlich sind, wozu insbesondere Gesellschaftsverträge, Treuhandverträge, Beitrittsunterlagen sowie die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen gehören.

Zudem unterstützen wir Sie dabei bestehende Fonds- und Vertriebsstrukturen zu analysieren und auf der Grundlage weiter zu optimieren.

Unsere Beratung umfasst des Weiteren die investment- und aufsichtsrechtliche Beratung bei Immobilientransaktionen, in dessen Rahmen wir insbesondere die regulatorische Zulässigkeit der erworbenen Vermögensgegenstände prüfen oder im Rahmen einer investmentrechtlichen Due Diligence untersuchen, inwieweit die beabsichtige Ankaufsstruktur den geltenden investment- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügt.