Prof. Dr. Matthias Horst

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Profil

Prof. Dr. Matthias Horst, geboren 1948 in Tübingen, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne, Schweiz. Seit 1975 ist er Rechtsanwalt. 1987 erlangte er seine Promotion an der Ruhr-Universität Bochum. 1991-2009 war er Lehrbeauftragter der Universität Bonn, ab 1999 als Honorarprofessor. Seit 2013 ist Prof. Dr. Matthias Horst Rechtsanwalt bei ZENK.

Er ist schwerpunktmäßig im Bereich des Lebensmittel- und Tabakrechts bei der Beratung und Begleitung von Unternehmen und Verbänden tätig, so auch bei der praxisbezogenen  Umsetzung des sich ständig  weiter entwickelnden und verschärfenden Tabakrechts: „Das von politischem Wunschdenken geprägte Tabakrecht stellt große Herausforderungen an die Unternehmen in Industrie und Handel, die eine intensive Beratung erforderlich machen“.

Prof. Dr. Horst war langjähriger Hauptgeschäftsführer des BLL (heute Lebensmittelverband Deutschland e. V.) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), Mitglied der Deutschen Lebensmittelbuch Kommission sowie des Verwaltungsrates der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma, Italien.

Prof. Horst bearbeitet das Tabakrecht im Kommentar „Sosnitza / Meisterernst Lebensmittelrecht“, C.H.Beck-Verlag, und ist Herausgeber der lebensmittelrechtlichen Textsammlung „Klein-Rabe-Weis“, Behr’s-Verlag. Er ist Mitglied in den Wissenschaftlichen Beiräten des Lebensmittelverbandes Deutschland  e.V. (vormalig BLL) und der Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität zu Marburg.