Abfall & Gefahrgut

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Kaum ein Umweltrechtsgebiet ist so zahlreichen Rechtsänderungen ausgesetzt wie das des Abfall- und Gefahrgutrechts. Im Abfallrecht verschärft der Gesetzgeber die Umweltschutzanforderungen mit zunehmender Produktverantwortung auf Seiten der Hersteller (z. B. Altfahrzeuge, Elektrogeräte, Verpackungen). Ein europäischer Rechtsrahmen fordert in immer kürzeren Abständen die Beachtung zahlreicher Vorschriften durch die gewerbliche Wirtschaft im Allgemeinen ebenso wie die Entsorgungswirtschaft im Besonderen. Damit geht eine Pflichtenzuordnung einher, nach der Erzeuger und Besitzer von Abfällen bis zum ordnungsgemäßen Abschluss einer Entsorgung auch und gerade bei erteilten Entsorgungsaufträgen an Dritte verantwortlich bleiben. Im Gefahrgutrecht herrscht traditionell ein international einheitliches Rechtsregime (z. B. ADR, RID), welches ebenfalls in sehr kurzfristigen Abständen Novellierungen erfährt.

Wir verfügen über eine breite Expertise in diesen Themengebieten. Die Zulassung von Entsorgungsanlagen nach immissions-, berg- oder abfallrechtlichen Vorschriften, die Abwehr behördlicher Anordnungen und die rechtliche Begleitung bei der Gestaltung von abfallrelevanten Herstellungsprozessen gehört ebenso dazu wie die Stilllegung und Nachsorge von Deponien und die Vertretung in abfallrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahren. Praxiserprobte Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen und Umweltgutachtern ist dabei selbstverständlich. Das Bestreben unserer Mandantin, einen rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten, unterstützen wir regelmäßig durch auf das Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen.