Bedarfsgegenstände

[custom-related-posts title=““ order_by=“title“ order=“ASC“ none_text=““]

Als Hersteller, Verkäufer oder Verwender von Lebensmittelbedarfsgegenständen unterstützen wir Sie gern bei allen diesbezüglichen Rechtsfragen.

So beraten wir Sie bei Bedarf im Hinblick auf die Herstellung und Eignung von Lebensmittelbedarfsgegenständen für den vorgesehenen Zweck. Gern begleiten wir das Konformitätsbewertungsverfahren und beraten gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte. Auch bei der Erstellung oder Überprüfung von Konformitätserklärungen können wir helfen.

In Krisenfällen, z.B. im Falle von festgestellter Migration oder Warnungen durch das europäische Frühwarnsystem unterstützen wir Sie umfassend, z.B. gegenüber den Behörden. Etwaige Regressansprüche machen wir für Sie geltend. Weiterhin helfen wir Ihnen, den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem wir über notwendige Maßnahmen, Rückrufe etc. rechtzeitig informieren.