Kartellrecht

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Im Kartellrecht bezieht sich unsere Expertise auf alle Bereiche des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dabei sind wir beratend tätig und vertreten unsere Mandanten vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden und Gerichten. Unsere kartellrechtliche Tätigkeit umfasst insbesondere:

Horizontale und vertikale Vereinbarungen

Bei der Gestaltung und Verhandlungen sind bei einer Vielzahl von Verträgen kartellrechtliche Fragestellungen von großer Bedeutung. Dies insbesondere bei Liefer- und Vertriebsverträgen, Lizenzen und Technologietransfer sowie der Gestaltung und Prüfung von Joint Ventures und anderen Kooperationsvereinbarungen.

Fusionskontrolle

Im Bereich der Fusionskontrolle beraten wir über mögliche kartellrechtliche Anforderungen bzw. Hindernisse, die sich bei Transaktionen und Kooperationen unter fusionskontrollrechtlichen Gesichtspunkten ergeben können. Wir betreuen Fusionskontrollverfahren sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch vor der Europäischen Kommission.

Daneben verfügen wir über weitreichende Erfahrungen im Bereich des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, des Verbots der unbilligen Behinderung einschließlich des Verbots zum Verkauf unter Einstandspreis. Wir führen bei den Unternehmen Schulungen für die Mitarbeiter unserer Mandanten durch und vertreten unsere Mandanten auch vor deutschen und europäischen Kartellbehörden im Falle von kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren.