Natur- und Gewässerschutz

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Die Anforderungen des Naturschutzes auf europäischer und nationaler Ebene erweisen sich oft als Planungshindernis für industrielle oder infrastrukturelle Vorhaben, wenn sie nicht frühzeitig mit der gebotenen Sorgfalt bei der Konzeption und Umsetzung der Planung der Anlage beachtet werden. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen des Artenschutzrechts und der Regelungen zum Schutz von Fauna, Flora, Habitat (FFH)-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten. Wir beraten öffentliche und private Vorhabenträger und Zulassungsbehörden bei der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Anforderungen, der Durchführung von Beteiligungsverfahren und der ordnungsgemäßen Anwendung des naturschutzrechtlichen Instrumentariums mit dem Ziel, die höchstmögliche Rechtssicherheit zu erreichen.

Wir unterstützen Sie zudem bei der Vorbereitung und Durchführung wasserrechtlicher Erlaubnis-, Bewilligungs-, Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und verteidigen wasserrechtliche Zulassungsentscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Klage- und Eilverfahren. Dabei reicht unser Erfahrungsspektrum von der industriellen Abwassereinleitung und Grundwassernutzung, über den Bau und den Betrieb von Kläranlagen, über die Realisierung von Staustufen und Fischleitern bis hin zur Errichtung von Wasserkraftwerken.

Auch die Nutzung von Häfen und Gewässern zu industriellen und infrastrukturellen Zwecken begleiten wir gerne.