Umweltinformation

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Das Interesse, an bei der öffentlichen Hand vorhandene umweltbezogene Informationen zu gelangen, gewinnt im heutigen Geschäfts- und Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung. Denn bei Umweltinformationen handelt es sich nicht nur um Daten über den Zustand von bestimmten Umweltbestandteilen, wie der Luft oder dem Boden. Auch bei Daten, die sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen beziehen, die Auswirkungen auf Umweltbestandteile haben können, handelt es sich um Umweltinformationen; dies betrifft etwa Daten über den Betrieb umweltrelevanter Anlagen ebenso wie über Bau- oder Infrastrukturvorhaben. Vorschriften der Umweltinformationsgesetze des Bundes und der Länder räumen nicht nur dem Einzelnen, sondern auch Interessenverbänden und Unternehmen einen Anspruch auf freien Zugang zu diesen Umweltinformationen ein. Im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit ist oftmals das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und dem Schutz unternehmerischer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen, an denen auch die Behörde beteiligt ist, bei der sich die in Rede stehenden Informationen befinden.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der umweltrechtlichen Informationsfreiheit stellen. Für gewerbliche Mandanten nutzen wir die Informationsansprüche u.a. um wichtige Tatsachen in Erfahrung zu bringen (z. B. zur Abwehr von Beseitigungs- oder Kostenerstattungsansprüchen Dritter bei Bodenkontaminationen). Gleichermaßen vertreten wir unsere Auftraggeber gegenüber Behörden und auskunftbegehrenden Dritten zur Sicherung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.