Der Bundesgerichtshof erleichtert die Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH – Was ändert sich für die Praxis?

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2. Mai 2019

Der Bundesgerichtshof erleichtert die Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH – Was ändert sich für die Praxis?

Bislang wurde heftig um die Frage gestritten, ob zur Übertragung des gesamten (oder eines wesentlichen Teils des) Vermögens einer GmbH die Gesellschafterversammlung zustimmen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen und dabei die Unterschiede der GmbH zur Aktiengesellschaft (AG) hervorgehoben. Das Urteil hat insbesondere Auswirkungen auf Unternehmenstransaktionen beim Einsatz von Beteiligungsvehikeln (Special Purpose Vehicles – SPV) und speziell im Bereich der Immobilienwirtschaft bei der Veräußerung von Grundvermögen durch/über Objektgesellschaften.

Autor: Dr. Oliver Nowoczyn
Rechtsgebiet/e: Gesellschaftsrecht