AKTUELLES

An dieser Stelle teilen wir mit Ihnen verschiedene Neuigkeiten – sowohl Aktuelles zu Gerichtsurteilen als auch das Neueste aus unserer Kanzlei.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
1024 683 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt Deutschland mit großem Ver-zug die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten und Meldungen bei Verstößen nachzugehen. Bei Nichtbefolgung drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Autoren: Dr. Stephan Schäfer, Jan Dietze und Dennis Busch

Digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
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Der Bundestag hat am 01.12.2022 erstmals über den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beraten. Grund hierfür ist, dass sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, die coronabedingten Sonderregeln zur vereinfachten Beschlussfassung im Vereinsrecht jedoch zum 31.08.2022 abgelaufen sind. Abhilfe soll daher die neue Vorschrift § 32 Abs. 1 a BGB verschaffen, die es dem Vorstand künftig ermöglicht, auch ohne Satzungsgrundlage hybride Mitgliederversammlungen anzuberaumen. Was müssen Vorstände von Vereinen jetzt beachten?

Autoren: Dr. Stephan Schäfer und Jan Birkefeld

Wann droht Langzeiterkrankten der Verfall von Urlaubsansprüchen?
450 299 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Zum Jahreswechsel ist immer viel los. Neben dem üblichen Jahresendspurt müssen Arbeitgeber:innen insbesondere auch daran denken, ihre Beschäftigten auf den möglichen Verfall ihres Urlaubs hinzuweisen, wenn sie diesen nicht bis spätestens März des kommenden Jahres in Anspruch nehmen. Wenn der Hinweis ausbleibt, bleibt der Anspruch bestehen. Doch was passiert, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind und auch nicht absehbar ist, wann mir einer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu rechnen ist?

Autorin: Sophia von Verschuer

Entscheidungsgründe des BAG Beschlusses vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21)
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Nach der sog. Stechuhr-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das Thema „Arbeitszeiterfassung“ höchstrichterlich beurteilt werden würde.

Autorin: Sophia von Verschuer

VERÖFFENTLICHUNGEN & VERANSTALTUNGEN

Wir informieren unsere Mandanten regelmäßig durch unterschiedliche Publikations- und Veranstaltungsformate – in der Häufigkeit und in dem Umfang, wie sie es wünschen. Interessieren Sie sich für bestimmte Themen? Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben wollen, melden Sie sich einfach für die unterschiedlichen Formate an. Und schon verpassen Sie nichts mehr.

Online-Seminare

Seit September 2020 bieten wir Ihnen ein Programm mit Online-Seminaren zu aktuellen lebensmittelrechtlichen Themen.

Wir veröffentlichen regelmäßig in Fachpublikationen der verschiedenen Rechtsgebiete. Unser Schlaglicht beleuchtet aktuelle Urteile und in unseren ZENK News erfahren Sie alles Neue und Wichtige im Rechtsgebiet Ihrer Wahl.

ZENK Talk. Seminare & Fortbildungen.

Wir referieren und diskutieren auf zahlreichen internen und externen Veranstaltungen zu aktuellen und praxisrelevanten Rechtsthemen. Wir bieten Seminare und Fortbildungen in unterschiedlichen Formaten sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch bei Mandaten vor Ort.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – neue „Erstbescheinigung“

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18) die Entgeltfortzahlung bei neuer „Erstbescheinigung“ präzisiert.
Die Klägerin im entschiedenen Fall war seit 07.02.2017 wegen eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Wegen dieser Erkrankung leistete der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bis 20.03.2017. Sodann bezog die Klägerin Krankengeld aufgrund verschiedener Folgebescheinigungen der Hausärzte bis 18.05.2017.

Am 19.05.2017 unterzog sich die Klägerin einer geplanten gynäkologischen Operation, weshalb die behandelnde Frauenärztin durch „Erstbescheinigung“ eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 19.05.2017 feststellte, die bis Ende Juni dauerte. Im Juli begann die Klägerin eine Psychotherapie.

Die Klägerin erhielt in der Zeit vom 19.05.2017 bis zum 30.06.2017 keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und verlangte diese mit der Klage. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber antragsgemäß zur weiteren Entgeltfortzahlung. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage – nach Vernehmung der Ärzte als Zeugen – ab. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig und schließt sich in engem zeitlichen Zusammenhang eine durch neue „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit bei Eintritt der weiteren Arbeitsunfähigkeit geendet hatte. Dieser Beweis war der Klägerin nicht gelungen, da die psychische Erkrankung fortbestand.

Markus Pander

Arbeitsrecht
Entgeltfortzahlung
Krankheitsfall
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
BAG

AUSZEICHNUNGEN

ZENK Rechtsanwälte werden seit Jahren in verschiedenen, namhaften Rankings in den verschiedenen Rechtsgebieten als führende Berater im deutschen Rechtsmarkt gelistet und ausgezeichnet. Diese Rankings beruhen auf Umfragen verschiedener Medien unter anwaltlichen Kollegen (peer-to-peer-reviews) und anderen Marktteilnehmern wie Mandanten.

Handelsblatt 2021 und Best Lawyers 2022 Rankings „Die besten Anwälte und Kanzleien Deutschlands 2021/2022“ - 22 ZENK Köpfe empfohlen - Dr. Carsten Oelrichs „Anwalt des Jahres” im Werberecht

Exklusiv für das Handelsblatt ermittelt der US-Verlag Best Lawyers jährlich auf Basis einer umfangreichen Peer-to-Peer-Umfrage die führenden Berater im deutschen Rechtsmarkt. Dabei werden die Anwälte und Anwältinnen von Kollegen und Marktteilnehmern vorgeschlagen und anschließend im Rahmen einer anonymen Umfrage bewertet. Das Ranking wird zusätzlich exklusiv im Handelsblatt unter dem Titel „Deutschlands beste Anwälte“ veröffentlicht.

ZENK freut sich, bekannt zu geben, dass 22 Köpfe als „Deutschlands beste Anwälte 2021“ empfohlen worden sind. ZENK Partner Dr. Carsten Oelrichs wird zudem als „Anwalt des Jahres“ im Werberecht in der Metropolregion Hamburg ausgezeichnet.

Im Immobilienwirtschaftsrecht wurden Alexander Baden, Dr. Oliver Nowoczyn, Aldo Trentinaglia, Dr. Henrik Nacke, Victoria-Luise Vollstedt, LL. M. und erstmalig Birgitta Weihrich ausgezeichnet.

Im Baurecht wurde Alexander Baden im elften Jahr in Folge ausgezeichnet, ebenso wurden wieder Dr. Peer Feldhahn, Anja Teiwes, Florian Werner und Bastian Voll ausgezeichnet.

Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht wurde Dr. Kostja von Keitz ausgezeichnet. Im Umweltrecht wurden Dr. Wolfgang Hopp und Dr. Ralf Hüting und erstmalig Dr. Kostja von Keitz ausgezeichnet.

Im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz wurde wiederholt Dr. Christian Freudenberg sowie erstmalig Dr. Stefanie Hartwig und Dr. Lisa Feuerhake ausgezeichnet.

Bei Fusionen und Übernahmen (M&A) wurde Jan Dietze, im Gesellschaftsrecht Dr. Bastian Schmidt-Vollmer, LL. M. ausgezeichnet.

Dr. Carsten Oelrichs wurde das elfte Jahr in Folge im Werberecht sowie für das Lebensmittelrecht (Gesundheitswesen) ausgezeichnet. Sonja Schulz, LL. M. wurde erstmalig für das Werberecht ausgezeichnet.

Im Arbeitsrecht wurden erstmalig Dr. Markus Kelber und Dr. Rolf Zeißig ausgezeichnet.

FOCUS: TOP Wirtschaftskanzlei Baurecht 2020-2015

Ebenfalls im sechsten Jahr in Folge wurde das Baurechtsdezernat von ZENK Rechtsanwälte von der FOCUS Redaktion für die Spezialausgabe „Deutschlands Top-Anwälte 2020“ als empfehlenswerte Wirtschaftskanzlei aufgeführt. Die Liste bietet eine Aufgliederung nach 24 Fachbereichen. Die deutschlandweite Auswertung basiert auf Empfehlungen von Kollegen und der Befragung von Rechtsabteilungen in Unternehmen.

JUVE Handbuch 2020/2021

Das JUVE „Handbuch Wirtschaftskanzleien“ ist das Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts. Die Publikation beruht auf umfangreichen Recherchen einer unabhängigen Redaktion bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft. Seit Jahren wird ZENK im JUVE Ranking genannt und werden ZENK Rechtsanwälte empfohlen.

Im Handbuch 2020/2021 werden besonders erwähnt: Dr. Carsten Oelrichs („absolut kundiger Lebensmittelrechtler“, Wettbewerber), Dr. Ralf Hüting („sehr erfahrener Umweltrechtler, hat den Blick für das Wesentliche“, Mandant), Dr. Wolfgang Hopp („hohe Qualität u. erstklassige Betreuung in fachplanungsrechtl. Prozessen“, Mandant über beide), Dr. Henrik Nacke („sehr gute Beratung in Immobilienprojekten“, Mandant), Alexander Baden („sehr engagierter Architektenrechtler“, Wettbewerber), Jan Dietze (Gesellschaftsrecht), Dr. Bastian Schmidt-Vollmer, Dr. Stefanie Hartwig („eine echte Expertin im Lebensmittelrecht, weiß genau, was sie tut“, Mandant; „blickt über den Horizont“, Wettbewerber), Sonja Schulz („tiefe Kenntnis der Lebensmittelbranche“, Wettbewerber)

Legal 500 Deutschland 2021

Legal 500 (Deutschland) bietet einen Überblick über rund 400 Wirtschaftsrechtskanzleien und und 2,700 Anwälte durch eine detaillierte qualitative Überprüfung der Kanzleien und Anwälte in 23 Praxisbereichen und 90 Rankings, die als Referenz von Berufsträgern und Mandanten herangezogen werden.

Auch im Ranking 2021 ist ZENK wieder gelistet.

Alsbreit aufgestellt‚, ‚gut vernetztundin der Championsleague spielendwird die Praxis Lebensmittel- und Konsumgüterecht um Dr. Stefanie Hartwig, Dr. Carsten Oelrichs und Sonja Schulz mit einem Tier 1 Platz anerkannt. Dr. Stefanie Hartwig wurde als führender Name ausgezeichnet. 

Unsere Mandanten sagen dazu:
Die Kompetenz im Lebensmittelrecht ist in Deutschland absolut State-of-the-Art und in anderen Einheiten kaum vergleichbar.
Hochmaß an Kompetenz. Sehr engagiert und immer “to-the-point”. Schnell und zuverlässig.
Ganz klar die Nase vorne; anspruchsvolle Mandate; wichtiger Player.

Als mittelständische Wirtschaftkanzlei für die Metropolregion Hamburg als auch für die Metropolregion Brandenburg/Berlin ist ZENK mit besonderer Erwähnung von Dr. Bastian Schmidt-Vollmer und Dr. Michael Hackert in Hamburg sowie Dr. Martin Düwel, Dr. Kostja von Keitz , Aldo Trentinaglia und Stefan Meusel in Berlin gelistet.