Öffentliches Recht

Erfahrene Berater für Bund, Länder und Kommunen

Jeder, insbesondere jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben, ist gehalten, sich an Gesetze zu halten. Gesetzgebung und Verwaltung gestalten die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeiten; dabei spielt öffentliches Recht eine wichtige Rolle für alle wirtschaftlichen Aktivitäten.

Das auf vier Rechtssetzungsebenen EU, Bund, Bundesländer und Kommunen geschaffene Gesetzes- und Verordnungsrecht unterliegt schon wegen seiner relativen Nähe zum politischen Tagesgeschäft zahlreichen Veränderungen.

Es ist unser Bestreben, unsere Mandanten ruhig und sicher zum gewünschten Ziel zu begleiten. Unsere verwaltungsrechtliche Expertise erstreckt sich von der Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben über die Beratung im Verwaltungsverfahren bis zur Vertretung im Verwaltungsgerichtsprozess. Unser umfassender Beratungsansatz geht weit über die Beantwortung von gestellten Rechtsfragen hinaus. Wir bieten Ihnen die frühzeitige Identifizierung sämtlicher rechtlicher Anforderungen, eine rechtzeitige Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mit Projektbeteiligten und Betroffenen und eine umfassende Projektbegleitung.

Wir beraten und vertreten im öffentlichen Recht sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dadurch gesammelte wechselseitige Erfahrungen und Kenntnisse über interne Entscheidungsabläufe innerhalb von Unternehmen und Verwaltungsbehörden stellen wir unseren Mandanten zur Verfügung.

Wegen der im öffentlichen Recht besonderen Formenstrenge und Bedeutung der geschriebenen Rechtstexte legen wir auf höchstes Qualitätsniveau mit wissenschaftlichem Anspruch besonderen Wert.

Öffentliches Wirtschaftsrecht & Verwaltungsrecht

Die öffentliche Verwaltung greift einerseits lenkend in die Wirtschaft ein, indem sie Genehmigungen erteilt, Fördermittel vergibt und Planungen vornimmt. Sie nimmt aber auch aktiv am Wirtschaftsgeschehen teil, indem sie z. B. durch Gewerbeüberwachung im Interesse der Allgemeinheit die Wirtschaftstätigkeit Gewerbetreibender prüft, sich als Kommune wirtschaftlich betätigt oder als öffentliche Verwaltung Waren beschafft und private Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Das Verhältnis von Verwaltung und Wirtschaft wird außerdem durch die (Teil-) Privatisierung öffentlicher Leistungen und den neueren Trend zur Rekommunalisierung geprägt. In Teilbereichen arbeiten Verwaltung und Wirtschaft zudem partnerschaftlich zusammen, um öffentliche Aufgaben zu bewältigen (Public Private Partnership). Wir führen Sie sicher durch den Dschungel der Förderprogramme und -vorschriften und sorgen dafür, dass einer öffentlichen Finanzierung Ihrer Projekte nichts im Wege steht. Wir identifizieren die für Ihr Projekt maßgeblichen Planungsvorgaben und verfolgen Ihre Genehmigungsansprüche notfalls vor Gericht. Bei Maßnahmen der Gewerbeaufsicht, z. B. gegenüber Handwerks-, Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieben, sorgen wir dafür, dass die Verhältnismäßigkeit und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden und fechten ggf. Verfügungen vor Gericht an. Bei der Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren sind wir seit Jahren als Berater tätig und haben ebenfalls bei der Beteiligung an solchen Verfahren jahrzehntelange Praxis. Das ist die Expertise, auf deren Basis wir Sie als Mandant beraten und Ihre Interessen in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vertreten. Als Fachanwälte im Verwaltungsrecht unterstützen wir Sie bei:

  • öffentlichen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren gem. Vergaberecht und deren Realisierung
  • Privatisierung oder Rekommunalsiierung
  • der Gestaltung und Pflege Ihres Compliance-Instrumentariums ( der Erstellung interner Richtlinien, Schulung von Mitarbeitern und Einrichtung von “Whistleblower“-Funktionen)
  • umfänglichen Mitarbeiterschulungen in allen maßgeblichen Bereichen der Compliance (Kartellrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Steuerrecht, Umweltrecht und Wirtschaftsstrafrecht)

Öffentliches Baurecht und Planungsrecht

Das öffentliche Baurecht ist ein wesentlicher Teilbereich des deutschen Bau- und Immobilienrechts, berührt jedoch auch Aspekte des Verwaltungsrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwälte im öffentlichen Baurecht.  Dabei liegen unsere Schwerpunkte in der

  • Sondierung geeigneter Baugrundstücke bzgl. Raumordnung, Bauleitplanung und weiterer Vorschriften (z.B. Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht)
  • Ermittlung von Baugenehmigungs- und Anzeigeerfordernissen
  • Vorbereitung von Bauanträgen gemäß Bauplanungsrecht
  • Formulierung von Bauvoranfragen
  • Begleitung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren
  • Verteidigung und Anfechtung von Baugenehmigungen vor Gericht
  • Rechtsbetreuung von vorhabenbezogenen oder sonstigen Bebauungsplanverfahren
  • Durchsetzung Ihrer Interessen bei Verhandlungen und Gestaltungen von städtebaulichen Verträgen
  • Sicherung der Erschließung von Baugrundstücken nach Bauordnungsrecht
  • Formulierung Ihrer Stellungnahme in Bauleitplanverfahren und landesplanerischen Verfahren
  • Verhandlung in Fragen des besonderen Städtebaurechts, z. B. bei Sanierungs-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen und in Fragen des Denkmalschutzes

Unsere langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse nutzen wir bei der Durchführung von Due Diligence-Prozessen bei der Übernahme von Grundstücken, Anlagen oder Betrieben, um Ihnen bestehende öffentlich-rechtliche Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Restriktionen oder passende Lösungsvorschläge zu zeigen.

Hier können Sie unseren Folder Öffentliches Baurecht herunterladen.

Umweltrecht & Umwelthaftung im öffentlichen Recht

Das Umweltrecht enthält eine Fülle von Rechtsvorschriften. Kommt es zu einem Verstoß, können schwerwiegende Folgen drohen. So sind Inhaber, Unternehmen und deren Geschäftsführer immer wieder mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert, die durch Umweltschäden oder Schäden aufgrund anlagebedingter Umwelteinwirkungen entstehen. Als Anwälte für Umweltrecht helfen wir Ihnen, derartige Forderungen abzuwehren oder persönlichen Haftungsvorwürfen entgegenzutreten. Außerdem betreuen wir Sie präventiv in Sachen Umweltschutz und Umwelthaftung – zum Beispiel, indem wir ein Compliance-Management in Ihrem Unternehmen installieren.

Kommunalverfassungsrecht & Haushaltswirtschaftsrecht

Die Gemeinde hat im Staatsaufbau der Bundesrepublik eine besondere Bedeutung. Städte und Gemeinden haben kraft gesetzlicher Zuweisung zahlreiche Aufgaben zu erledigen. Zum Beispiel sind Kommunen bzw. kommunale Verbände verpflichtet, leistungsfähige öffentliche Einrichtungen vorzuhalten. Wir sind einerseits Experten in der Beratung und Vertretung von Kommunen und Aufgabenträgern im Zusammenhang mit deren wirtschaftlicher Betätigung, z. B.

  • bei der Erhebung von Abgaben
  • bei der Bauleitplanung und dem besonderen Städtebaurecht
  • bei der Gestaltung von Satzungen

Großer Beratungsbedarf besteht auch im Kommunalverfassungs- und Haushaltswirtschaftsrecht, weil Kommunen auf staatliche Einnahmen angewiesen sind, die Steuererhebungsrechte aber weitgehend bei Bund und Bundesländern mit chronisch defizitärer Haushaltslage liegen. Daher begleiten wir als „spezialisiertes Rechtsamt“ Kommunen und Aufgabenträger bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten. Unsere Arbeit in diesem Bereich basiert auf langjährig gewachsenen Mandanten-beziehungen. Wir kennen die Verhältnisse „vor Ort“, arbeiten intensiv und kollegial mit den Verwaltungsmitarbeitern zusammen und können gemeinsame Arbeitsergebnisse vor den kommunalen Entscheidungs-gremien und Aufsichtsbehörden überzeugend präsentieren.

Hier können Sie unseren Folder Kommunen und Daseinsvorsorge herunterladen.

Kommunales Abgabenrecht, Beitragsrecht & Gebührenrecht

Das Kommunalabgabenrecht regelt die Finanzierung von öffentlichen Leistungen und Einrichtungen in Form von Gebühren und Beiträgen (kommunale Abgabensatzungen).

In Deutschland werden auf kommunaler Ebene die meisten Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur finanziert, z. B. Straßenbau, öffentliche Abwasser- oder Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Wasserversorgung. Für Unternehmen, sonstige Abgabenschuldner und die refinanzierungsbelasteten Kommunen oder Verbände kann es sich dabei um große Beträge handeln. Wir beraten unsere Mandanten zuverlässig bei

  • der Gestaltung und Umsetzung von Gebühren- und Beitragsmodellen
  • der rechtssicheren Kalkulation von Abgabesätzen
  • der Verhandlung abgabenrelevanter Verträge für gewerbliche Mandanten (z. B. Wassergroßverbraucher, übergroße Grundstücke, Betrieb werkseigener Klärsysteme) in besonderen Fällen (z. B. Ablösevereinbarungen oder Erschließungsverträge)
  • der Begleitung bei abgabenrechtlichen Streitverfahren
  • der Begleitung des Meinungsbildungsprozesses innerhalb von Körperschaften

Hier können Sie unseren Folder Kommunen und Daseinsvorsorge herunterladen.

Energierecht & Energiewirtschaftsrecht

Umfassend beraten wir Sie in allen Themen der Energieversorgung sowie bei Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen auf Basis erneuerbarer aber auch konventioneller Energien. Wir begleiten alle Schritte bei der Umsetzung eines Vorhabens von der ersten Projektidee bis zu ihrer erfolgreichen Realisierung.

Im Bereich erneuerbarer Energien beraten wir Projektentwickler, Anlagenhersteller und -betreiber im Bereich der Off-Shore- und On-Shore-Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft. Wir helfen ihnen, die EEG-rechtlichen und steuerlichen Vorgaben sowie die Marktbedingungen optimal zu nutzen.

Auch zum Stichwort „Waste to Energy“ sowie Änderungen im Abfall- und Energierecht sind wir ihre kompetenten Ansprechpartner. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung in sämtlichen Fragen des EEGs (Vergütung, Netzzugang, zulässige Biomasseeinsatzstoffe sowie Biokraftstoffe)
  • Unterstützung in planungsrechtlichen Themen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren, etwaiger Altlastenproblematiken und vergaberechtlicher Verfahren
  • Konzeption und Verhandlung sämtlicher zivil-, energie- und öffentlich-rechtlicher Verträge, insbesondere der
    • städtebaulichen Verträge
    • grundstücks- bzw. gebäudebezogenen Nutzungsverträge und Baulastenvereinbarungen
    • gewerbesteuerlichen Zerlegungsverträge zugunsten von Standortgemeinden
    • Projektübernahmeverträge
    • Finanzierungsverträge
    • Anlagenbauverträge
    • Generalunternehmer/EPC-Verträge
    • Verträge mit Fachplanern
    • Kaufverträge über Anlagen oder deren Komponenten
    • Wartungsverträge
    • Betriebsführungsverträge
    • Vereinbarungen über Gemeinschaftsumspannwerke
    • Netzanschlussverträge
    • Einspeiseverträge
    • Direktvermarktungsverträge
    • Marktprämienmodellverträge

Wir begleiten Sie bei der baulichen Umsetzung und setzen Gewährleistungsrechte oder Zahlungsansprüche aufgrund von Leistungs- und Verfügbarkeitsgarantien durch, gestalten und verhandeln Verträge für Kauf und Verkauf von Off-Shore und On-Shore-Windparks oder Solarparks als Asset Deal oder Share Deal und prüfen abschließend die Due Diligence-Unterlagen. Unser Know-how zur Projektfinanzierung hilft Ihnen, einen möglichst großen Return auf das Investment zu erzielen.

Auch im Bereich der konventionellen Energien (Kohle-, Gas- und Dampf- sowie Heizkraftwerke und thermische Abfallbehandlungsanlagen) bieten wir einen Rund-um-Service an: beginnend beim Planungsrecht, dem Genehmigungsverfahren und der vergaberechtlichen Beratung über den Entwurf und die Verhandlung aller Verträge für die Errichtung eines Kraftwerks bis hin zur Gestaltung der Einkaufsverträge für den Primärrohstoff.

Bei jedem Projekt stehen wir unserer Know-how zur Projektfinanzierung zur Verfügung und prüfen eine mögliche Investitionsförderung. Erscheint eine Förderung möglich, wird das Projekt so konzipiert, dass alle Fördermöglichkeiten optimal genutzt werden können. Selbstverständlich werden auch die Folgen aus dem Emissionshandel berücksichtigt. Die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für die Versorgung mit Nutzenergie (Wärme, Dampf, Kälte) und Strom bilden neben dem Energie-Contracting einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Netze

Wir befassen uns sowohl auf der Seite der Energieversorgungsunternehmen, der Projektentwickler, der Unternehmen als auch auf der Seite der Kommunen mit sämtlichen Fragestellungen zum Netzzugang und zu Netznutzungsentgelten. Wir beraten Gebietskörperschaften und Energieversorgungsunternehmen bei Wegenutzungsverträgen und Netzübernahmen. Weitere wichtige Tätigkeitsbereiche sind

  • EEG- und KWK-Zuschläge und die darauf gerichteten Befreiungstatbestände
  • der bundesweite Belastungsausgleich sowie alle strom- und energiesteuerlichen Fragestellungen
  • Steuererstattungen und -befreiungen
  • wirtschaftliche Optimierung der Energieversorgung von Unternehmen durch eine vorteilhafte Anlagenkonfiguration und sorgfältig geplante Kraftwerks- und Energieversorgungskonzepte unter Einbeziehung des CO2-Managements.

In allen Bereichen übernehmen wir die komplette baubegleitende Beratung.

Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf

Wir unterstützen Sie gerne bei der öffentlich-rechtlichen Due-Diligence, wenn Sie, Unternehmensanteilen, Anlagen, Immobilien oder ganze Unternehmen kaufen möchten oder eine Betriebsübernahme bzw. einen Firmenverkauf planen und übernehmen dabei:

  • die Ermittlung wertbildender öffentlich-rechtlichen Faktoren (Unternehmensbewertung)
  • die Untersuchung der maßgeblichen Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne und Ableitung der Entwicklungsmöglichkeiten
  • die Analyse der Genehmigungssituation sowie möglicher Anfechtungen und Eilverfahren
  • die Ermittlung des Erfordernisses von Baulasten bzw. Vollständigkeit und Wirksamkeit von bestehenden Baulasten
  • die Bewertung abgeschlossener öffentlich-rechtliche Verträgeüber Ver- und Entsorgungsdienstleistungen
  • die Anpassung und Gestaltung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen

Ebenfalls unterstützen wir Sie gerne auch im juristischen Prozessmanagement. Dazu gehören z. B. die enge Koordination mit den übrigen Gutachtern und die Abstimmung des Due-Diligence-Prozesses mit der Verhandlungsführung.

Öffentliches Dienstrecht & Beamtenrecht

Rund 4,5 Millionen Beamte, Angestellte und Arbeiter sind heute im öffentlichen Dienst beschäftigt. Während das Beamtenrecht von einer besonderen Fürsorgepflicht und einem Treueverhältnis geprägt ist, unterliegen Arbeitnehmer und Angestellter der öffentlichen Hand dem Arbeitsrecht.

Dabei sind die rechtlichen Beziehungen zwischen Dienstherrn und Arbeitnehmern durchaus komplex. Sowohl das Individualrecht als auch das Kollektivrecht (z.B. Personalvertretungsrecht, Tarifrecht) sind in diesem Kontext relevant. Erschwerend kommt hinzu, dass verschiedene Gerichtszuständigkeiten im öffentlichen Dienst bestehen. So sind die Verwaltungsgerichte für beamtenrechtliche Streitigkeiten verantwortlich, Arbeitsgerichte hingegen für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Angestellten oder Arbeitern. Divergierende Entscheidungen zwischen den unterschiedlichen Gerichtszweigen führen zu zusätzlichen Unsicherheiten in der Praxis. Aufgrund unserer fundierten Erfahrung als Rechts- und Fachanwälte für Arbeits- und Verwaltungsrecht können wir Ihnen eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Rechtsberatung bieten. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.

Verkehrsinfrastrukturrecht

Jede Form wirtschaftlicher Tätigkeiten ist auf Verkehr angewiesen. Sobald es um den Transport von Waren und Gütern geht, muss Verkehr auf Straße, Schiene, Wasser oder in der Luft reibungslos und kostengünstig funktionieren. Ob Straßensperrungen für Schwerlastverkehr oder Probleme bei der Nutzung eines werkseigenen Schienenanschlusses – das Verkehrsinfrastrukturrecht ist eine komplizierte Rechtsdisziplin mit immer mehr (europäischen) Regeln. Jenseits klassischer Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die StVO beraten wir unsere Mandanten zu allen wesentlichen Fragen im Straßen-, Straßenverkehr- und Eisenbahninfrastrukturrecht, z. B.:

  • bei Fragen der Einrichtung einer Verkehrsinfrastruktur und der besonderen Straßennutzung
  • bei der Widmung/Entwicklung von Grundstücken zu öffentlichen Verkehrsflächen
  • bei der Gestaltung von Netzzugangs- und Netznutzungsverträgen

Unser Ziel ist immer eine schnelle und effektive Lösung, die Ihren Interessen gerecht wird, kein langjähriger Rechtsstreit. Dabei hilft unsere Verhandlungserfahrung und langjährige Praxis mit Kommunen und Infrastrukturunternehmen in diesem Bereich.