Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2023/01/iStock-476375545-1024x683.jpg 1024 683 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2023/01/iStock-476375545-1024x683.jpgMit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt Deutschland mit großem Ver-zug die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, interne Meldestellen einzurichten und Meldungen bei Verstößen nachzugehen. Bei Nichtbefolgung drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Autoren: Dr. Stephan Schäfer, Jan Dietze und Dennis Busch
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