Zur Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Obergrenze für Anschlussbeiträge in Sachsen-Anhalt

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Ausgabe 4, 2017

Zur Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Obergrenze für Anschlussbeiträge in Sachsen-Anhalt

Mit Urteil vom 24. 1. 2017 – LVG 1/16 – hat das SachsAnh- VerfG die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung in § 18 II Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen Anhalt (SachsAnhKAG) festgestellt, wonach die im Dezember 2014 eingeführte zeitliche Obergrenze für eine Beitragserhe- bung bis zum Ablauf des 10. Jahres nach der Schaffung der Vorteilslage nicht vor dem 31. 12. 2015 ablief. Für die Rechts- lage unter dem bis zum 6. 10. 1997 geltenden SachsAnhKAG wurde dies im Verfassungsgericht nur mit der knappen Mehr- heit von fünf gegen drei Stimmen erreicht. Die in einem Son- dervotum veröffentlichte Gegenansicht hat hier in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. 11. 2015 zur Erhebung von Anschlussbeiträgen im Land Bran- denburg eine Verletzung des Verbotes echter Rückwirkung gesehen. Entscheidungsgründe und Sondervotum verdienen vor diesem Hintergrund eine eingehende Betrachtung.

Autor/en: Dr. Martin Düwel, Stefan Fenzel
Rechtsgebiet/e: Kommunen & Aufgabenträger
Quelle: LKV 4/2017, S. 145 ff.