Wie Wasser zu einem Lebensmittel wird

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03.01.2018

Wie Wasser zu einem Lebensmittel wird – Konsequenzen aus der Verordnung zur Neuordnung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften

Wasser ist Leben, aber nicht zwingend Lebensmittel. Bestimmte Wässer wie na­türliche Mineralwässer, Quell- oder Tafelwässer stuft das Gesetz ausdrücklich als Lebensmittel ein (vgl. §§ 8, 14 MTV). Anerkannte Heilwässer sind dagegen Arz­neimittel (§ 2 Abs. 1 ArzneimittelG). Bei anderen Wässern kann sich der Rechts­charakter ändern. So ist z. B. Meerwasser kein Lebensmittel, kann aber bei der Herstellung von Tafelwasser verwendet und so zur Lebensmittelzutat werden (vgl.§ 11 Abs. 1 Nr. 2 MTV). Im Übrigen ist die Abgrenzung, insb. der Übergang von Trinkwasser- zum Lebensmittelrecht, nicht immer leicht. Der folgende Bei­trag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen die VO zur Neuordnung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften vom 3. Januar 2018 für Lebensmittelunter­nehmer hat.

Autor/en: Dr. Carsten P. Oelrichs
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: Food & Recht, 01/2018, S. 21 ff.