Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist beschlossen – Welche Neuerungen ergeben sich für die Praxis?

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2. Juni 2019

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist beschlossen – Welche Neuerungen ergeben sich für die Praxis?

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in Deutschland beschloss das Bundeskabinett am 02.10.2018 ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, das sog. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache 19/8285), wurde am 07.06.2019 vom Bundestag beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um ein völlig neues Gesetz, vielmehr wird das bestehende Aufenthaltsgesetz umfassend geändert.

Was ändert sich durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz? Im Wesentlichen gibt es vier praxisrelevante Neuerungen, welche in Bezug auf die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Zukunft gelten.

ZENK Rechtsanwältin Claudia Gehricke erklärt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit dem 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Autorin: Claudia Gehricke
Rechtsgebiet/e: Aufenthaltsrecht

Autor: Dr. Rolf Zeißig
Rechtsgebiet/e: Aufenthaltsrecht