Arbeitsrecht

Anwälte im Arbeitsrecht in Berlin, Hamburg und bundesweit – Erfahrene Spezialisten kennen alle Perspektiven

In Berlin und Hamburg aber auch in ganz Deutschland beraten und vertreten wir Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in allen Fragen zum Arbeitsrecht von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten: angefangen von A wie „Abmahnung“ über K wie „Kündigung“ bis hin zu Z wie „Zahlungsansprüche“. Unser Team aus erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten betreut Ihren Fall mit höchster Kompetenz, besonderem Engagement und Verhandlungsgeschick.

Egal ob Arbeits-, Dienstvertragsrecht oder Beamtenrecht – durch unsere jahrzehntelange Praxis sind uns alle Perspektiven und alle Verhandlungspositionen vertraut. Als routinierte und prozesserprobte Arbeitsrechtler kennen wir die Erwartungshaltung Ihres Gegenübers, können Ihnen daher alle möglichen Handlungsoptionen aufzeigen und zur besten Handlungsmöglichkeit für Ihre spezielle Situation raten.

Ihr Rechtsbeistand im Arbeitsrecht – persönlich, individuell, schnell und umfassend

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung wissen wir, dass rechtliche Auseinandersetzungen bei existenziellen Dingen wie dem Arbeitsverhältnis sehr belastend sein können und dass sich Menschen, die unseren arbeitsrechtlichen Rat suchen, in einer persönlich herausfordernden Situation befinden. Wir sind dann an Ihrer Seite und begleiten Sie auch menschlich mit unserer Erfahrung durch eine schwierige Zeit. Wir sind immer für Sie erreichbar.

Wie wirken sich arbeitsrechtliche Fragen auf meine persönliche Situation aus?

Diese Frage können wir Ihnen beantworten. Denn neben arbeitsrechtlichen Aspekten beraten wir Sie auch zu gesellschaftsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die Einfluss auf Ihre persönliche Situation haben können. Genau das verstehen wir unter einer individuellen Rechtsberatung.

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und brauchen eine kompetente Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen? Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht vor. An unseren Standorten in Berlin und Hamburg finden Sie ausschließlich erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht, die in ganz Deutschland tätig sind. Fragen Sie uns.

Führungskräftearbeitsrecht: Sonderrolle rechtlich absichern

Unter Führungskräftearbeitsrecht versteht man das Recht der Führungskräfte aus ihrem eigenen Arbeitsverhältnis gegenüber ihrem Arbeitgeber. Führungskräfte sind zwar in höheren hierarchischen Ebenen der Unternehmensorganisation, aber im Gegensatz zu Geschäftsführern und Vorständen – den Organen eines Unternehmens – sind sie Arbeitnehmer. Dennoch besitzen Führungskräfte eine Sonderstellung innerhalb dieser Gruppe. Allerdings ist „Führungskraft“ kein Rechtsbegriff und der Gesetzgeber schenkt der Rolle nur wenig Beachtung.

Führungskräfte sind besondere Vertragspartner in einer vorteilhaften Verhandlungsposition, was sich angemessen in ihrem Arbeitsvertrag widerspiegeln sollte. Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion zu erfüllen und die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Angestellten zu vertreten. Außerdem vertreten sie den Arbeitgeber nach außen.

Als Autoren des  „Rechtshandbuch Führungskräfte“ kennen wir die Materie wie kaum andere und beraten bei den folgenden Themen:

  • Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen für Führungskräfte
  • Vertragliche Leistungsanforderungen und mögliche Vertragspflichtverletzungen
  • Artikulierung und ggf. gerichtliche Durchsetzung variabler Vergütung
  • Konzeption und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungsansprüchen
  • Hintergrundberatung und Vertretung bei Beendigungsstreitigkeiten
  • Rechtssichere Verträge bei einer Tätigkeit für mehrere Konzernunternehmen
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Betriebliche Altersversorgung

Sind Sie als Führungskraft für mehrere Unternehmen in einer Unternehmensgruppe tätig? Haben Sie vielleicht einen doppelten Status, weil Sie in einem Unternehmen Arbeitnehmer und in einem anderen als Organ bestellt sind? Dann sollten Sie sich auch mit den besonderen Vertragsgestaltungen und Haftungsrisiken von Führungskräften vertraut machen, um rechtliche Nachteile für sich selbst zu vermeiden.

Hier können Sie unseren Folder Arbeitsrecht für Führungskräfte in Unternehmen herunterladen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Unternehmen: Flexible und rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen

Ob spezifische Arbeitszeitregelungen, Entgeltvereinbarungen oder Arbeitsverträge – betriebliche Arbeitsbedingungen gestalten wir mit dem Ziel, Ihnen als Arbeitgeber Flexibilität und Rechtssicherheit zu ermöglichen.

Wir beraten zum Thema Kündigungsschutz, bei der Gestaltung der rechtssicheren Organisation Ihres Betriebes oder bei der evtl. streitigen Beteiligung des Betriebsrates und vielen weiteren Fragestellungen. Bei großen Umstrukturierungen, die Umorganisation von Arbeitsabläufen, Personalabbau oder eine Betriebsstilllegung zur Folge haben, sind wir Ihr strategischer Partner. Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Arbeitgeber sind:

  • Outsourcing und Betriebsübergänge
  • Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Aufsetzen und Einführung von flexiblen Vergütungsmodellen
  • Gestaltung und Einführung von Compliance-Systemen
  • Tarifrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Auslandsentsendung
  • Umgang mit leitenden und außertariflichen Angestellten
  • Diskriminierung und Mobbing

Hier können Sie unseren Folder Arbeitsrecht für Arbeitgeber herunterladen.

Hier geht es zum „Nachweisgesetz“-Online-Tool von ZENK.

Damit haben Sie die wesentlichen Vertragsbedingungen zügig festgehalten und Ihre Nachweispflichten in fünf Minuten erledigt.

 

Dienstvertragsrecht, das Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Vorstände

Die Vertragsbeziehungen zwischen Geschäftsführern oder Vorständen und den Unternehmen, für die sie tätig sind, sind oft komplex: Denn einerseits sind Geschäftsführer und Vorstände zwar als Leitungsorgane bestellt und gelten nicht als Arbeitnehmer, andererseits aber besteht eine davon grundsätzlich rechtlich unabhängige vertragliche Beziehung zum Unternehmen.

Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Fallstricke und Besonderheiten im Dienstvertragsrecht, das bei Geschäftsführern und Vorständen greift. Vor Ernennung zum Geschäftsführer oder Vorstand beraten wir Sie daher zur Gestaltung Ihres zukünftigen Dienstvertrages, zu Ihren Rechten und Pflichten, zu allen Vergütungsvereinbarungen aber auch zur Beendigung des Geschäftsführer- oder Vorstandsvertrages. Wir begleiten und vertreten Sie, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

In der Praxis stellen wir fest, dass Fragen zur Haftung von Geschäftsführern und Vorständen zunehmen und diese auch häufiger als früher auf Schadenersatz wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen verklagt werden. Verfahren begleiten wir daher in enger Abstimmung mit dem jeweiligen D&O-Versicherer. Im Dienstvertragsrecht, dem Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Vorstände, beraten wir umfassend zu

  • Gestaltung und Verhandlung von Dienst- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Angemessenheit und Ausgestaltung der Gesamtvergütung
  • Ausgestaltung erfolgsabhängiger, flexibler Vergütungsinstrumente (Boni, Tantieme, Aktienoptionen, Zielvereinbarungen usw.)
  • Altersversorgung
  • Beratung und Begleitung bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses (Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung des Geschäftsführers oder Vorstandes)
  • Präventive Haftungsvermeidung
  • Abwehr von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen

Hier können Sie unseren Folder Arbeitsrecht für das Topmanagement herunterladen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Die eigenen Rechte wahren

Als Anwälte für Arbeitsrecht vertreten wir die Arbeitgeber- aber auch die Arbeitnehmerseite. Das ist der Grund, warum wir Verhandlungserfahrung aus allen Perspektiven besitzen und Sie umfassend beraten können. Im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sind naturgemäß das Kündigungsrecht und die Verhandlung von Aufhebungsverträgen Schwerpunkte. Wir beraten aber auch zu diesen Fragen:

  • Durchsetzung von Teilzeitansprüchen
  • Fragen der vertragsgerechten Beschäftigung
  • rechtlichen Problemen bei der Rückkehr aus Eltern- oder Pflegezeit
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, insbesondere variabler Vergütung
  • Beratung und Begleitung bei Mobbing
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Betriebliche Altersversorgung

Als erfahrende Anwälte für Arbeitsrecht wissen wir, wie bedrückend Rechtsstreitigkeiten sein können und haben Verständnis für Ihre Situation. Ein Ansprechpartner aus unserem Team steht Ihnen dauerhaft persönlich zur Seite, ist jederzeit erreichbar und ist Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer.

Kollektivarbeitsrecht

Ihr strategischer Partner für tragfähige Lösungen

Wir schaffen flexible und rechtssichere Rahmenbedingungen für Betriebsräte, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, um als Kollektiv Rechte vollumfänglich durchzusetzen.

In diesem Verhältnis sind es gerade die divergierenden Interessen, die nicht nur rechtliche Fachkompetenz, sondern auch das Bewusstsein für einen sensiblen Umgang der anderen Betriebspartei erfordern. Mit Verhandlungserfahrung aus beiden Perspektiven sind wir hierfür Ihr strategischer Partner. Ein Beratungsschwerpunkt unseres Teams liegt in der Begleitung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie der Beratung zum Recht der betrieblichen Altersvorsorge.

Nur wenn Sie Ihre Recht im kollektiven Arbeitsrecht kennen, kann eine effektive Aufgabenwahrnehmung als Vertreter stattfinden. Wir begleiten Sie rund um das Kollektivarbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Überlegung, dazu gehören unter anderem

  • Unterstützung bei komplexen Betriebsratsaufgaben
  • Umfang, Einhaltung oder Durchsetzung der vielfältigen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Ordnungsgemäße Beschlussfassungen
  • tarifrechtliche Fragen

Wir bieten Ihnen außerdem regelmäßig ausführliche Schulungen zu aktuellen Themen oder rechtlichen Neuerungen im kollektiven Arbeitsrecht an.

Coronavirus und Arbeitsrecht

Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten für Unternehmen

Das Corona-Virus verursacht eine Vielzahl von Herausforderungen für Unternehmen. Einerseits steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern im Fokus. Was muss der Arbeitgeber an Schutzmaßnahmen treffen, wie reagiert er, wenn Fürsorgepflichten mit Interessen einzelner Arbeitnehmer (Datenschutz, Beschäftigungspflicht etc.) kollidieren?

Andererseits muss der Unternehmer auf das veränderte Beschäftigungsbedürfnis seiner Arbeitnehmer reagieren. Es kann steigen, etwa weil die verbleibenden Arbeitnehmer auch die Arbeit der abwesenden Mitarbeiter mit erledigen müssen oder es kann vorübergehend, in einigen Fällen vielleicht sogar dauerhaft, sinken.

Schließlich muss der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte seines Betriebsrates achten.

Wer trägt das Entgeltrisiko?

Der Arbeitsvertrag ist ein Austauschvertrag. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nach Weisung des Arbeitgebers erbringen, der Arbeitgeber nachträglich die erbrachte Leistung bezahlen. Was aber passiert, wenn dieser Regelfall gestört wird?

Die Vielzahl von Fragen, die sich derzeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht stellen, haben wir in zwei Papieren für Sie beleuchtet, die zum Download bereit stehen.