“Low Carb” – Kommentar zur Rechtsprechung des Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24.4.2014 (3 W 27/14)”
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2020/01/zenk-sonja-schulz-farbe-web_300h.jpg 451 300 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2020/01/zenk-sonja-schulz-farbe-web_300h.jpgDie Angaben „LowCarb“ auf der Verpackung eines Proteinmüsli-Produkts und „mit wenig Kohlenhydraten“ in der Werbung für ein solches Produkt werden vom angesprochenen Verkehr dahin verstanden, dass lediglich ein geringer, nicht aber ein – gegenüber einem vergleichbaren Produkt – geringerer Kohlenhydratgehalt des Produkts versprochen wird.
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