Steuern

Experten für Steuerrecht und Zollrecht

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir Unternehmen und die öffentliche Hand in steuerrechtlichen und finanzierungsrechtlichen Fragen. 

Durch unsere Erfahrung profitieren Sie von bestmöglichen Ergebnissen – auch in steuerrechtlicher, zollrechtlicher und marktordnungsrechtlicher Hinsicht. Ganz gleich, ob Ihre Unternehmenstransaktion begleitet werden soll  oder ob Sie eine Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren suchen – ZENK Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie auch im Förderrecht und Zollrecht umfassend zu Ihrer individuellen Situation.

Im Bereich Steuern sind wir schwerpunktmäßig tätig bei Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen, der Regelung für die Unternehmensnachfolge und der Gestaltung von steueroptimierten Anlageformen. Daneben übernehmen wir die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Unternehmen kommen in fast allen ihren Entscheidungen mit dem deutschen oder internationalen Steuerrecht in Berührung. So umfänglich sind die Steuergesetze heutzutage. Gleichzeitig erschweren laufende Änderungen und die Zunahme an rechtlichen Vorschriften eine langfristige Planung.

Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen:

  • Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Unternehmenskauf
  • Regelungen für die Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Fonds und anderen steueroptimierten Anlageformen
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung im Vorfeld von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Vertretung gegenüber Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter und Staatsanwaltschaft

Insbesondere bei der Gestaltung von Fonds und weiteren Anlageformen arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerabteilung zusammen. Wenn notwendig, tauschen wir uns mit uns langjährig verbundenen Spezialisten aus.

Zoll- und Marktordnungsrecht

Die Versteuerung von Waren durch Zölle sorgen auf internationaler Ebene immer wieder für Schwierigkeiten. Unternehmen, die importieren oder exportieren, sollten daher stets eine anwaltliche Zoll-Beratung in Anspruch nehmen. Fehlende Kenntnisse und ein falscher Umgang mit den zollrechtlichen und marktordnungsrechtlichen Bestimmungen können schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei erhalten Sie bei uns eine persönliche Rechtsbetreuung von hochspezialisierten Anwälten fürs Zollrecht und Marktordnungsrecht.

Unsere Schwerpunkte sind

  • gemeinschaftliche Versandverfahren
  • aktive und passive Veredelungen
  • Präferenzrecht
  • Produktionsrecht
  • Ausfuhrerstattungsrecht
  • Antidumping-Recht
  • Außenwirtschaftsrecht

Selbstverständlich vertreten wir Sie in finanzgerichtlichen Verfahren, gegenüber nationalen Finanzbehörden und der Europäischen Kommission. Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen und deren leitende Mitarbeiter diskret und effektiv in allen Straf- und Bußgeldverfahren. Gerne nehmen wir uns auch Ihrer Sache an.