Zum Verwechseln ähnlich

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26.01.2016

Zum Verwechseln ähnlich: Die rechtliche Bewertung von ``Me-too``-Produkten ist in Bewegung geraten

Frankfurt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bounty-Riegel zeigt Nachahmern Grenzen auf. Die Rechtsprechung zu „Me too“-Produkten befindet sich im Fluss.

Autor/en: Dr. Stefanie Hartwig
Rechtsgebiet/e: Lebensmittelrecht
Quelle: LZ 8, 26. Februar 2016, S. 28