Corona-Update VII: Kommunale Kindertagesstätten: Kein Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Notfall-Kita für Beschäftigte aus nicht systemrelevanten Berufsgruppen Duplikat
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/1900/07/zenk-dr-martin-duewel-sm2_q_300h.jpg 450 300 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/1900/07/zenk-dr-martin-duewel-sm2_q_300h.jpgDie derzeitigen Umstände bedeuten ein Arbeiten unter besonderen Bedingungen. Kindertagesstätten sind derzeit geschlossen. Einige Eltern versuchen dennoch, teilweise mit erheblichem Nachdruck, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu erhalten. Dieses Vorhaben ist allerdings bei einer Angestellten einer Steuerberatungskanzlei erfolglos, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, den ZENK letzte Woche für eine Stadt im Land Brandenburg erwirken konnte, gezeigt hat.
Autor: Dr. Martin Düwel
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