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Monika Janoschka

Dr. Martin Düwel | ZENK Rechtsanwälte | Verwaltungsrecht

Corona-Update VII: Kommunale Kindertagesstätten: Kein Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Notfall-Kita für Beschäftigte aus nicht systemrelevanten Berufsgruppen Duplikat

450 300 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die derzeitigen Umstände bedeuten ein Arbeiten unter besonderen Bedingungen. Kindertagesstätten sind derzeit geschlossen. Einige Eltern versuchen dennoch, teilweise mit erheblichem Nachdruck, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu erhalten. Dieses Vorhaben ist allerdings bei einer Angestellten einer Steuerberatungskanzlei erfolglos, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, den ZENK letzte Woche für eine Stadt im Land Brandenburg erwirken konnte, gezeigt hat.

Autor: Dr. Martin Düwel

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Claudia Gehricke | ZENK Rechtsanwälte | Öff. Bau- und Planungsrecht

Corona-Update X: Aufenthaltsrecht

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Angesichts der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 und der nur schrittweisen Lockerung der Kontaktbeschränkungen sind die Ausländerbehörden weiterhin nur eingeschränkt zu erreichen. Insbesondere Kundenkontakt gilt es zu vermeiden. Daher ist dort ein Termin oder Vorsprechen seit Wochen unmöglich. Was also tun, wenn der Aufenthaltstitel bald abläuft oder etwa Kurzarbeit angeordnet wurde?

Autorin: Claudia Gehricke

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Corona-Update IX: Geschäftsabschluss im Home-Office

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Die Corona-Pandemie hat auch einige Kapitalverwaltungsgesellschaften gezwungen, ihre Büros entgegen der ansonsten üblichen Geschäftsabläufe in Home-Offices zu verlagern. Was bedeutet das, wenn interne Vorgaben aber vorsehen, dass das Fondsmanagement für das Investmentvermögen keine Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume tätigen darf?

Autorin: Janine Schöne

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Corona-Update VII: Kommunale Kindertagesstätten: Kein Anspruch auf Kinderbetreuung in einer Notfall-Kita für Beschäftigte aus nicht systemrelevanten Berufsgruppen

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Die derzeitigen Umstände bedeuten ein Arbeiten unter besonderen Bedingungen. Kindertagesstätten sind derzeit geschlossen. Einige Eltern versuchen dennoch, teilweise mit erheblichem Nachdruck, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zu erhalten. Dieses Vorhaben ist allerdings bei einer Angestellten einer Steuerberatungskanzlei erfolglos, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, den ZENK letzte Woche für eine Stadt im Land Brandenburg erwirken konnte, gezeigt hat.

Autor: Dr. Martin Düwel

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