Wann droht Langzeiterkrankten der Verfall von Urlaubsansprüchen?
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/02/volodymyr-hryshchenko-e8YFkjN2CzY-unsplash-scaled-blackwhite-1024x683.jpg 1024 683 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/02/volodymyr-hryshchenko-e8YFkjN2CzY-unsplash-scaled-blackwhite-1024x683.jpgZum Jahreswechsel ist immer viel los. Neben dem üblichen Jahresendspurt müssen Arbeitgeber:innen insbesondere auch daran denken, ihre Beschäftigten auf den möglichen Verfall ihres Urlaubs hinzuweisen, wenn sie diesen nicht bis spätestens März des kommenden Jahres in Anspruch nehmen. Wenn der Hinweis ausbleibt, bleibt der Anspruch bestehen. Doch was passiert, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind und auch nicht absehbar ist, wann mir einer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu rechnen ist?
Autorin: Sophia von Verschuer
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