Alle zwei Jahre lädt ZENK Rechtsanwälte Berlin im Rahmen eines Benefizkonzerts Mandantinnen und Mandanten zu einem besonderen kulturellen Ereignis ein. Gemeinsam mit dem Verein der Freunde und Förderer der Hochschule für Musik Hanns Eisler e. V. veranstalten wir einen Abend, der musikalische Qualität, literarischen Anspruch und gesellschaftliches Engagement vereint. Die Erlöse und Spenden des Abends kommen dem Förderverein in vollem Umfang zugute.
Unser ZENK Summer Programme hat engagierten Jurastudierenden die Möglichkeit geboten, den Arbeitsalltag in einer Wirtschaftskanzlei hautnah zu erleben. Über vier Wochen hinweg wurden unsere Praktikanten nicht nur an die juristische Praxis herangeführt – sie wurden von Beginn an als fester Teil unseres Teams eingebunden.
Kirchengemeinden sind zunehmend mit den wachsenden Anforderungen an ihre sozialen Aufgaben überfordert. Der Betrieb von zum Beispiel Kitas, Schulen und Pflegeheimen setzt ein hohes Maß an Organisation, Finanzierung, Personal und Qualitätsmanagement voraus.
Kirchliche Zweckverbände können eine Lösung darstellen, um solche Einrichtungen und damit die Ressourcen von Kirchengemeinden zu bündeln.
Autoren: Dr. Martin Düwel, Dr. Markus Kelber & Dr. Oliver Nowoczyn
Nachdem bisher in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils eigene Genehmigungskriterien für die Prüfung und Zulässigkeit von Maßnahmen an baulichen Anlagen in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB galten, hat nunmehr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Ausführungsvorschriften mit Wirkung zum 01.12.2024 erlassen. Diese beinhalten Genehmigungskriterien als Vorgaben für die Bezirke für deren erhaltungsrechtliche Prüfung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den sozialen Erhaltungsgebieten. Diese neuen Ausführungsvorschriften bedeuten eine Vereinfachung und dienen vor allem der Vereinheitlichung.
Berliner Senat ändert Festlegung zur maximal zulässigen Miethöhe für Ersatzwohnraum in der Zweckentfremdungsverbotsverordnung und reagiert damit auf die jüngste Rechtsprechung – eine Verbesserung? Nachdem das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg die bisherige Mietobergrenze von zuletzt 9,17 € netto kalt pro Quadratmeter als unvereinbar mit höherrangigem Recht eingestuft hatten, hat der Senat § 3 Abs. 4 ZwVbVO geändert und den konkreten Betrag für die maximal zulässige Nettokaltmiete gestrichen. Ob damit aber den Vorgaben der Rechtsprechung genügt wird, bleibt zweifelhaft.
ZENK hat die fischerAppelt AG beim Erwerb der Mehrheiten der auf Sportmarketing spezialisierten Agentur Apollo18 und der dazugehörigen auf Gaming- und Esports spezialisierten Agentur Apollo GG beraten.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft und bringt in Bezug auf Einbürgerungen nicht nur für Ausländer, sondern auch für Deutsche Erleichterungen mit sich: Es ermöglicht neben der Mehrstaatigkeit, eine beschleunigte Einbürgerung von Ausländern nach fünf oder bereits nach drei Jahren. Zudem verlieren deutsche Staatsbürger nicht mehr automatisch ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem anderen Land eingebürgert werden, sodass das Erfordernis von Beibehaltungsgenehmigungen entfällt.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13.11.2023 verpflichtet Betreiber von Rechenzentren zu strengen Energieeffizienzsteigerungen. Unter anderem müssen ab dem 01.07.2026 in Betrieb gehende Rechenzentren 10 Prozent der entstehenden Abwärme wiederverwendet werden. Dieser Anteil steigt auf 20 Prozent bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2028.
Seit dem 01.01.2024 müssen Städte und Gemeinden nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) Pläne für die künftige Wärmeversorgung aufstellen. Zielstellung ist auch hier eine klimaneutrale Wärmeversorgung ab dem Zieljahr 2045. Die Nutzung von Abwärme spielt dabei eine erhebliche Rolle.
Eine Partnerschaft zwischen Kommunen und Betreibern von Rechenzentren ist daher naheliegend und wird in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EnEfG ausdrücklich adressiert. Der Erfolg der Wärmewende hängt von rechtssicheren und fairen Partnerschaften zwischen Kommunen und Rechenzentren ab.
Der Wasserstoffhochlauf nimmt Fahrt auf. Im April wurden gleich zwei bedeutende wasserstoffrechtliche Gesetzespakete auf die gesetzgeberische Zielgerade gebracht. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führt eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ein; darüber hinaus enthält es Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Das sich zudem in Aufstellung befindliche Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll den Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigen. Dies Beschleunigung soll insbesondere dadurch sichergestellt werden, dass Wasserstoffvorhaben in genehmigungsrechtlicher Hinsicht vergleichbare Privilegien eingeräumt werden, wie sie Erneuerbare-Energien-Anlagen genießen.