Neue Incoterms® 2020 in Kraft

450 300 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

17.01.2020

Neue Incoterms® 2020 in Kraft

Zum 1. Januar 2020 sind die von der ICC – International Chamber of Commerce entwickelten, neuen Incoterms® 2020 in Kraft getreten und lösen damit die Incoterms® 2010 ab. Die wichtigsten Änderungen der Incoterms® 2020 dieser in der Praxis häufig verwendeten Standardregelungen zu Gefahr- und Kostentragungen bei Kaufverträgen sind:

– Die Incoterms® 2020 enthalten Regelungen zur Verteilung von Sicherheitspflichten und deren Kostentragung.

– Die Klausel FCA (Free carrier/ Frei Frachtführer- benannter Bestimmungsort) wurde erweitert dahingehend, dass die Parteien nun die Ausstellung eines „On-Board“-Konnossement vereinbaren können, welches der Verkäufer an den Käufer übergibt.

– Im Rahmen der Klausel CIP (Carriage and insurance paid to/ Frachtfrei versichert) muss der Verkäufer eine Transportversicherungsdeckung nach den Klauseln A der Institute Cargo Clauses sicherstellen – dies führt zu höherem Deckungsschutz als bislang.

– Statt den Transport wie bislang lediglich durch Dritte durchführen lassen zu können, besteht nun die Möglichkeit, der eigenen Durchführung des Transportes bei FCA, DAP (Delivered at place/ Geliefert benannter Ort), DPU (Delivered at place unloaded/ Geliefert benannter Ort entladen) und DDP (Delivered duty paid/ Geliefert verzollt).

– Die Klausel DAT wurde in DPU umbenannt – d.h. zukünftig kann jeder Ort als Bestimmungsort vereinbart werden.

Wenn Sie zunächst weiterhin mit den Incoterms® 2010 arbeiten wollen, sollten Sie in ihren Kaufverträgen ausdrücklich darauf hinweisen.

Autor/en: Daniela Pezzella

#Incoterms2020
#Incoterms2010
#Gefahrtragung
#DPU
#CIP
#FCA
#DAP