Vergaberecht / Öffentliche Ausschreibungen

Das Vergaberecht unterliegt stetigem Wandel und wurde zuletzt durch die Vergaberechtsreform 2016 umfassend reformiert. Seit Oktober 2018 gilt zudem für alle EU-weiten Ausschreibungen die Pflicht zur eVergabe (insbesondere über Vergabeplattformen). Auch das Recht für nationale Ausschreibungen wurde umfassend neu gefasst – u.a. durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die VOB/A 2019 sowie  die neuen Landesvergabegesetze. Zusätzlich muss die immer ausdifferenziertere Rechtsprechung der Vergabekammern, Oberlandesgerichte und nicht zuletzt des EuGH beachtet werden.

Unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam verfügt über langjährige Expertise bei der rechtssicheren, rügefreien und vor allem praktikablen Vorbereitung der Vergabeunterlagen und rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren. Wir beraten öffentliche Auftraggeber in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet sowie Bieter z.B. in

  • Bauausschreibungen (EU VOB/A)
  • Sektorenvergaben (SektVO)
  • Architekten- und Ingenieurvergaben (VgV)
  • Architektenwettbewerben
  • Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen (VgV, UVgO)

Bei uns finden Sie lösungsorientierte und praxiserprobte Unterstützung insbesondere bei

  • Festlegung der Eignungskriterien und Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb
  • Formulierung der Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix
  • Abstimmung der vertragsrechtlichen Komponenten (AVB, BVB, ZVB, Planerverträge und Bauverträge)
  • Richtige Anwendung des VHB Bund, vv-bau und anderer Vergabehandbücher
  • Richtige Umsetzung der Beschaffungsordnung

Bei anhängigen Vergabeverfahren vertreten wir Sie durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte umfassend und innerhalb kürzester Reaktionszeiten.