Wärmepartnerschaften zwischen Kommunen und Rechenzentren
https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1416937322-1024x682.jpg 1024 682 ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB https://www.zenk.com/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1416937322-1024x682.jpgDas Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13.11.2023 verpflichtet Betreiber von Rechenzentren zu strengen Energieeffizienzsteigerungen. Unter anderem müssen ab dem 01.07.2026 in Betrieb gehende Rechenzentren 10 Prozent der entstehenden Abwärme wiederverwendet werden. Dieser Anteil steigt auf 20 Prozent bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2028.
Seit dem 01.01.2024 müssen Städte und Gemeinden nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) Pläne für die künftige Wärmeversorgung aufstellen. Zielstellung ist auch hier eine klimaneutrale Wärmeversorgung ab dem Zieljahr 2045. Die Nutzung von Abwärme spielt dabei eine erhebliche Rolle.
Eine Partnerschaft zwischen Kommunen und Betreibern von Rechenzentren ist daher naheliegend und wird in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EnEfG ausdrücklich adressiert. Der Erfolg der Wärmewende hängt von rechtssicheren und fairen Partnerschaften zwischen Kommunen und Rechenzentren ab.
Autor: Dr. Martin Düwel











