Unlauterer Wettbewerb
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In Zeiten des immer härter und schnelllebiger werdenden Wettbewerbs kommt attraktiven Werbekonzepten und Produktpositionierungen eine noch größere Bedeutung zu. Der Grat zwischen aufmerksamkeitswirksamer und irreführender Werbung ist jedoch häufig extrem schmal. Auch die sogenannte „schwarze Liste“ unzulässiger Werbemaßnahmen, die im vergangenen Jahr in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb aufgenommen wurde, beinhaltet einige rechtliche Hürden, die zu überwinden sind. Gleiches gilt für Me-too-Produkte: auch hier müssen Sie die Grenze zwischen noch Erlaubtem und schon Unzulässigem kennen, um auf Entwicklungen am Markt entsprechend reagieren zu können.
Wir beraten Markenartikler, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Werbeagenturen bereits in der Konzeptionsphase von Kampagnen und Produktgestaltungen. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, attraktive und aufmerksamkeitsstarke Produkt- und Werbekonzepte zu entwickeln, die rechtlich abgesichert sind.
Werden Ihre Rechte durch unlautere Werbemaßnahmen Ihrer Wettbewerber verletzt, setzen wir Ihre Rechte mithilfe von Abmahnungen und wenn nötig durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung schnell und effizient durch.
Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch gegen Angriffe von Wettbewerbern, die gegen Ihre Werbung vorgehen und von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.