Haftung für Umweltschäden

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Heute können Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften und Standards u. U. erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen. Nicht nur der Einzelne, sondern vor allem Unternehmen, die umweltrelevante Anlagen betreiben, sehen sich beträchtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Zuletzt hat das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 diese Risiken erhöht.

So drohen neben einer Haftung nach allgemeinen Deliktsrecht vor allem Schadensersatzansprüche nach dem Umweltschadens- und dem Umwelthaftungsgesetz, wenn es bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, etwa dem Betrieb umweltrelevanter Anlagen, zu Umweltschäden kommt oder wenn Dritten beim Betrieb einer gewerblichen oder industriellen Anlage durch Umwelteinwirkungen, die von ihr ausgehen, Schäden entstehen. Derartige Haftungsrisiken lassen sich etwa durch die Einrichtung organisatorischer Kontrollstrukturen und eines wirksamen Compliance-Systems minimieren.

Wir unterstützen unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich sowohl in Fällen, in denen sie Adressaten umwelthaftungsrechtlicher Schadensersatzforderungen Dritter sind, als auch bei der Entwicklung und Umsetzung vorbeugender Maßnahmen zur Minimierung von Haftungsrisiken (insbesondere Compliance).