Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

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Wir verteidigen Genehmigungen und Pläne in Widerspruchs- bzw. Gerichtsverfahren oder fechten Genehmigungen für die Erhebung von Widersprüchen und Klagen an. Dazu gehört insbesondere die Teilanfechtung von Genehmigungen, z.B. die Anfechtung einzelner Auflagen zulasten des Vorhabenträgers.