Kommunen & Aufgabenträger

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Die Vorhaltung leistungsfähiger öffentlicher Einrichtungen obliegt in Deutschland regelmäßig den Kommunen oder kommunalen Verbänden. Überhaupt hat die Gemeinde im Staatsaufbau der Bundesrepublik eine besondere Bedeutung. Städte und Gemeinden haben kraft gesetzlicher Zuweisung zahlreiche Aufgaben zu erledigen.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Kommunen und Aufgabenträger nicht nur im Zusammenhang mit deren wirtschaftlicher Betätigung, der Erhebung von Abgaben, der Bauleitplanung und dem besonderen Städtebaurecht sowie der Gestaltung von Satzungen in ausgewählten Bereichen zu beraten und gegebenenfalls zu vertreten. Da Kommunen auch auf staatliche Einnahmen angewiesen sind, die Steuererhebungsrechte aber weitgehend bei Bund und Bundesländern mit chronisch defizitärer Haushaltslage liegen, besteht gesteigerter Beratungsbedarf im Kommunalverfassungs- und Haushaltswirtschaftsrecht.

Als „spezialisiertes Rechtsamt“ passen wir uns bedarfsgerecht in die kommunale Mandatsstruktur ein. Ein von Kollegialität geprägtes Miteinander zu den Verwaltungsmitarbeitern ist uns dabei ebenso wichtig wie die überzeugende Präsentation gemeinsamer Arbeitsergebnisse vor den kommunalen Entscheidungsgremien und Aufsichtsbehörden. Im besonderen Maße basiert unsere Tätigkeit in diesem Bereich auf langjährig gewachsenen Mandantenbeziehungen. In Kenntnis der „örtlichen Verhältnisse“ legen wir besonderen Wert auf eine intensive Zusammenarbeit, da der „Berater von außen“ nicht passt.